ich bin ziemlich lange im Ausland gewesen und muss nun der BfA erklären, warum ich erst jetzt in die staatliche Rentenkasse einzahle. Die vorzulegenden Urkunden, die meine Angaben belegen (Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse im Ausland, etc.) müssen dazu beglaubigt sein. Nach Angaben der BfA dürfe die Beglaubigung nur durch die BfA erfolgen, die zudem kostenpflichtig ist (steht auf Formular der BfA). Ich verstehe nicht, warum ich die Beglaubigungen nicht kostenlos beim Ortsgericht machen lassen kann. Gibt es da vielleicht schon entsprechende „Rechtsfälle“, wo das geklärt worden ist?
meine mich liebende hat gerade dasselbe machen lassen und zu ihr meinte die BfA, das unsere Verbandsgemeinde die Kopien bestätigen kann. Frag lieber nochmal nach.
nicht, warum ich die Beglaubigungen nicht kostenlos beim
Ortsgericht machen lassen kann. Gibt es da vielleicht schon
entsprechende „Rechtsfälle“, wo das geklärt worden ist?
Beglaubigte Kopien kann man an seinem Einwohneramt machen lassen.
Wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, dass es für die Rentenversicherung ist, kostet das ganze auch keine Gebühren (jedenfalls ist das so in Bayern).
mich deucht, dass da jemand was missverstanden hat. Personenstandsurkunden müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden, die Verwendung beglaubigter Kopien ist eigentlich unzulässig. Einzige Ausnahme besteht im Rentenrecht, wenn die Beglaubigung von einer zuständigen Stelle des Versicherungsträgers vorgenommen wurde.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass sogar anwaltliche Beglaubigung zwecks Zustellung regelmäßig für sonstige Belege, also gerade keine Personenstandsurkunden, reicht.