Schönen guten Tag liebe WWW Gemeinde,
ich habe folgendes Anliegen:
Bei meinem Auto wurde der Motor gewechselt. Nun bin ich an einem Feiertag mit dem Wagen liegengeblieben und kein Notdienst oder Werkstatt weit und breit. Nun kam mein Vater etliche Kilometer zu mir zum Pannenort um sich das Problem anzuschauen. Er schaute nach und sah das die Werkstatt die mir meinen Motor getauscht hatte, eine Schraube vergessen hatte einzudrehen, so das der Wagen ohne Stromzufuhr nicht mehr weiterfahren konnte!! Es liegt also ein Verschulden der Werkstatt vor. Ich möchte nun „nur“ lediglich die mir oder meinem Vater entstandenen Kosten bei der Werkstatt geltend machen. (Sprit)! Er hat dies alles vor Ort repariert und es funktioniert wieder tadellos.
Nun habe ich die Werkstatt angeschrieben und diese meint: hier gibt es nichts, da Sie keinen offiziellen Beweis haben wie zB eine Werkstattrechnung oder eines Kfz Sachverständigen/Meisters, „ODER“ eine beglaubigte Zeugenaussage!
Letzteres ist nun mein Anliegen und meine Frage: „beglaubigte“ Zeugenaussage? Was muss ich darunter genau verstehen bzw. wie kann ich nun die Zeugenaussagen von
- meinem Vater
- meiner Mutter (die ist ebenfalls mit zum Pannenort gekommen)
- und meiner Lebensgefährtin (die auch im Auto saß)
ausfertigen bzw. beglaubigen lassen?
Muss das ein spezielles Amt sein und könnt Ihr mir hier erwähnen was da ggf. für Kosten auf mich zukommen?
Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Ich bin wirklich sehr gefrustet über so einen schlechten Service der Werkstatt!
Mit freundlichem Gruß
Andy