Beglaubigte Zeugenaussagen?! Beglaubigen lassen - wo, wie und ggf. Kostenpunkt!

Schönen guten Tag liebe WWW Gemeinde,

ich habe folgendes Anliegen:

Bei meinem Auto wurde der Motor gewechselt. Nun bin ich an einem Feiertag mit dem Wagen liegengeblieben und kein Notdienst oder Werkstatt weit und breit. Nun kam mein Vater etliche Kilometer zu mir zum Pannenort um sich das Problem anzuschauen. Er schaute nach und sah das die Werkstatt die mir meinen Motor getauscht hatte, eine Schraube vergessen hatte einzudrehen, so das der Wagen ohne Stromzufuhr nicht mehr weiterfahren konnte!! Es liegt also ein Verschulden der Werkstatt vor. Ich möchte nun „nur“ lediglich die mir oder meinem Vater entstandenen Kosten bei der Werkstatt geltend machen. (Sprit)! Er hat dies alles vor Ort repariert und es funktioniert wieder tadellos.

Nun habe ich die Werkstatt angeschrieben und diese meint: hier gibt es nichts, da Sie keinen offiziellen Beweis haben wie zB eine Werkstattrechnung oder eines Kfz Sachverständigen/Meisters, „ODER“ eine beglaubigte Zeugenaussage!

Letzteres ist nun mein Anliegen und meine Frage: „beglaubigte“ Zeugenaussage? Was muss ich darunter genau verstehen bzw. wie kann ich nun die Zeugenaussagen von

  • meinem Vater
  • meiner Mutter (die ist ebenfalls mit zum Pannenort gekommen)
  • und meiner Lebensgefährtin (die auch im Auto saß)

ausfertigen bzw. beglaubigen lassen?
Muss das ein spezielles Amt sein und könnt Ihr mir hier erwähnen was da ggf. für Kosten auf mich zukommen?

Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Ich bin wirklich sehr gefrustet über so einen schlechten Service der Werkstatt!

Mit freundlichem Gruß
Andy

Hallo!

Welche Kosten willst Du ersetzt bekommen ?
Ich höre heraus, es handelt sich um eher lächerlich geringe Kosten.
Fahrtkosten Vater zum Schadensort .
Oder warum nennst Du nicht mal die Größenordnung ?

Das lohnt wohl keine Mühe und Kosten.

Wenn Ihr Geld (mehr Geld als der Schaden !) ausgeben wollt, dann geht zu einem Notar und lasst die Zeugenaussagen " Ja, ich habe gesehen, es fehlte eine Schraube" beglaubigen.
Und das wäre besonders glaubhaft, wenn das ein Fachmann gesehen hätte und nicht die Mutter oder Freundin, Du selbst (offenbar ja auch technisch völlig hilflos). Vater mag technische Kenntnisse haben.

Anmerkung: Komisch nur, man konnte problemlos losfahren.
Wie will man Werkstattfehler von zufällig abgefallener Schraube unterscheiden ?

MfG
duck313

Danke für deine Anwort!

es geht hier ja nicht um das Thema Größenordnung und zudem ist eine xy Summe für manche lächerlich und für manche als größere Summe anzusehen, daher möchte ich hierzu auch nicht weiter drauf eingehen! Mir geht es hier aber um den ganzen Ärger den ich und ja, auch mein Vater hatte, daher würde ich auch bei weniger Geld dagegen vorgehen wollen!

Ja ich bin mehr oder weniger auch technisch versiert, aber wenn ich deine Aussage lese, erkenne ich, das DU dies nicht bist! Verzeih mir meine Stellungnahme in dem Ton, doch du hast anscheinend keine Ahnung von der Materie was nun eine einzelne Schraube/Mutter anrichten kann (HIer: Schraube/Mutter der Hauptstromleitung der Lichtmaschine - wenn die fehlt, kommt irgendwann bei Nichtkontakt absolut kein Strom mehr an und das Steuergerät sagt „danke und tschüss“ und lässt den Wagen komplett ausgehen!)
Ich selber hätte das auch erkennen können, doch ich fahre nicht immer mit einem ganzen Werkzeugkasten im Auto herum, so das ich hier direkt selber vor Ort hätte Hand anlegen können um die ganze Abdeckung bis hin zur Lichtmaschine abbauen zu können, um dies zu erkennen!

Und ja, nachdem diese Schraube/Mutter draufgeschraubt wurde, besteht voller Kontakt und der Strom kann fließen, so das eine normale Weiterfahrt gewährleistet werden konnte- ist also nichts komisch daran! Zufällig abgefallen kann diese in dem Fall nicht - dies ist aber nun alles fachlicher Natur und spielt in meinem Anliegen überhaupt nicht zur Debatte.
Ich hoffe somit weiterhin auf eine Hilfestellung auf mein Anliegen - die Beglaubigung! Danke

Gruß
Andy

Ärger wird nicht ersetzt. Schadensersatz gibt es nur in Euro für eingetretene und nachgewiesene Schäden.

Die nutzt Dir genau nichts. Der Werkstatt gegenüber wird dadurch genau gar nichts glaubwürdiger und ein Richter wird Zeugen immer persönlich vernehmen - aber so weit bist Du ja noch lange nicht. Und: alles, was Du hier ausgeben willst, zahlst Du ganz allein selbst, nicht etwa die Werkstatt. Du hast als Geschädigter die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Auch einen Anwalt würdest Du selber zahlen - bis der (behauptete) Schädiger sich weigert, den Schaden zu übernehmen.

Bevor Du weiter gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst, zähl erst mal zusammen, was dabei rauskommen kann. Und ob sich der ganze Aufwand lohnt.

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Moin,

Verstehe ich das richtig, dass keine Rechnung mehr vorhanden ist? Wie lange Zeit verging denn zwischen Motorwechsel und Panne?

Ulrich

@allnetflat: danke für deine Antwort!!
Die Werkstatt hat mir ja geschrieben das ich eines der o.g. Dinge vorzeigen soll, damit Sie etwas in der Hand haben zwecks Kostenerstattung!! Daher hier auch nur meine Frage zur Beglaubigung der Zeugenaussagen. Wo, wer, wie teuer etc?! :smile:

@Ulrich_T: keine Rechnung vorhanden? Welche meinst du genau? Von dem Motoraustausch? Doch, die ist vorhanden. Von meinem Aufwand nun natürlich nicht, da mein Vater mir ja keine Rechnung ausstellt :smile:
1 Tag verging!

Nein, er meinte wohl eine Werkstattrechnung über die Reparatur des liegengebliebenen Schadens.

Aber ansonsten stimme ich den anderen zu: das ist alles recht ärgerlich, aber das nützt nichts.
Schmerzensgeld gibt es nicht für Ärger.

Und wir reden hier von ein bis zwei Tankfüllungen. Also, einem Betrag von 150 Euro (hochgegriffen). Eine Beglaubigung kostet mindestens 20 Euro, wenn man damit hinkommt und sie beweist, wie jemand schon schrieb, genau gar nichts. Eine Prozess anzustrengen, der im besten Fall auf wackeligen Beinen steht, verbietet hier der gesunde Menschenverstand.
Aber es gab schon immer Menschen, die gern gegen Windmühlen ins Feld gezogen sind.

Grüße
Siboniwe

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Dann sollte der Werkstatt völlig ausreichen, wenn Du die tatsächlich entstandenen Kosten auf einen Zettel schreibst und Name und Adresse inklusive Unterschrift drunter setzt. Die brauchen das nämlich auch nur als Nachweis für ihre Versicherung. Niemand braucht hier irgendeine kostenpflichtige Beglaubigung.

Ich habe nicht bestritten dass eine Mutter abgefallen ist und die Stromversorgung lahmgelegt hat.
Ich habe nur angemerkt, dass es seltsam sei, man ist problemlos zig Kilometer damit gefahren. Und die Werkstatt hat damit auch Probelauf/Probefahrt unternommen.

Warum hast Du keinen Automobilclub angerufen ? Der Techniker dort hätte den Fehler gefunden und sicher auch vor Ort beheben können.
und wichtiger !!!, er hätte es Dir schriftlich bestätigen können, was Ursache für die Panne war.

Und man hat doch heute immer Handy/Smartphone dabei, wo ist das Foto was Du gemacht hast vom Anschlusspunkt ohne Mutter ?
Das wäre so ein Beweis, genauso wie deine /Vaters Aussage es sei so gewesen und man konnte es vor Ort wieder instandsetzen.

Und ob man den Beweis anerkennt wäre abzuwarten. in einem streitigen Verfahren vor Gericht käme es auf die Beweiswürdigung an. Und die nimmt der Richter dort auch ganz ohne beglaubigte oder an Eides statt versicherte Erklärungen von Zeugen vor.

Beziffere deine Forderung (ohne Ärgerzuschlag), schreibe der Werkstatt und fordere die Erstattung.
Weigert man sich, musst Du so oder so klagen.

@duck313: danke dir für deine weitere Stellungnahme!!

Ja, es hört sich auch unglücklich an, aber leider ist das so! Wenn das Hauptstromkabel leichten Kontakt bekommt; da ggf. es sich an einem Kontakt festgesetzt hatte; dann kann man auch damit vorerst fahren. Doch duch die Fahrt, Unebenheiten, Verwackelungen usw. löst sich sowas natürlich schnell, bis er dann eben keinen oder unzureichenden Kontakt erhält! Wie auch immer, es ist so eingetreten und Fakt - daran kann ich nun leider nichts mehr ändern!

Es wurde auch zugleich ein Automobilclub angerufen und der Fall geschildert anhand der Fehlermeldungen. Somit wusste ich, es kann nur von der Lichtmaschine kommen. Ich habe es dem Automobilclub geschildert, dieser meinte nur, das er nicht direkt vor Ort an die Lichtmaschine zum Ausbau herankommen wird bzw. dies nicht auseinanderschrauben wird!! Somit hätte mir in diesem Fall auch ein Automobilclub nicht genutzt!! :confused:
Er meinte, das sie eben anhand der Spannung testen können ob genug Strom oder überhaupt Strom von der Lichtmaschine kommt, mehr nicht.

Zum Thema Foto und Smartphone! Natürlich habe ich auch alles abfotografiert. Aufnahme vom Auto, von der Lichtmaschine samt fehlernder Mutter und auch von der Umgebung worauf auch der Standort zu erkennen ist, weiterhin sogar eine Gesamtaufnahme beider Autos vor Ort. Dies ist jedoch laut Werkstatt kein offizieller Beweis!

Hallo -
das klingt einfach so: die Werkstatt will nicht zahlen. Ob es ein „offizieller Beweis“ ist oder nicht, kann die Werkstatt nicht beurteilen oder einfach behaupten. Mit anderen Worten: sie wollen dich abwimmeln. Ob dir der ganze Ärger und die Gefahr, dass du auf wesentlich mehr Kosten sitzen bleibst, solltest du den Rechtsstreit verlieren, die Sache wert ist, musst du dir gut überlegen.

Grüße
Siboniwe

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Watt? Der Vater hat Deiner Meinung nach wirklich 600…1200km bis zum Pannenort gebraucht?

Gehen wir lieber mal von 100km insgesamt aus. Was dann etwa 30€ bringt, wenn man http://www.buzer.de/gesetz/4998/a69360.htm?k=1 als Quelle nutzen will.

Und?

Schreib den Zettel, setz eine Frist von 2Wochen an, gibt ihn mit Zeuge in der Werkstatt ab und nimm Dir nach Ablauf der Frist einen Anwalt (kannst Du auch als Hinweis mit auf den Zettel schreiben).

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Und dabei hätte er geschaut und die lose Kabelverbindung bemerkt.
Und wenn er unfähig gewesen wäre, hätte er ja mind. in eine nächstgelegene Werkstatt( mit Glück wäre es die Motoraustauschwerkstatt gewesen) geschleppt. und spätestens dort hätte man den Fehler gefunden und auch auf Wunsch (von Dir !) dokumentiert.
Und damit hätte man den Schadenersatzanspruch belegen können.

Aber wir drehen uns hier im Kreise. Wenn Werkstatt sich stur stellt musst Du weitere (zunächst kostenpflichtige) Schritte einleiten.
Die Sache erscheint nicht aussichtslos für Dich…
Nur, ich frage nochmals, steht das alles im Verhältnis zu dem doch geringen Schaden.

Ja da gebe ich dir recht! das wird wohl so sein, rein von der Aussage und dessen Hintergrund. Ich werde dann mal schauen wie ich mich verhalten werde!

Ja das werde ich nun auch so machen! und über den weiteren Verlauf werde ich mir dann auch noch meine Gedanken machen! Es kann eben nicht sein das diejenigen die für Fehler einstehen müssten, sonst immer wieder davon kommen!

Du hast hier rein technischer Natur absolut keine Ahnung, daher halte doch bitte die Aussagen was ein Fachmann gemacht hätte, zurück! Denn: bei meinem Modell kann man nicht einfach die Hauptkabel der Lichtmaschine frei einsehen, das hätte ICH ja sonst auch gekonnt wie gesagt! Man muss dafür eben eine Menge Sachen vorher abbauen um den freien Zugang zu haben. Eine Spannung der Lichtmaschine kann man bei meinem Modell direkt vorne am Pluspol messen (Batterie sitzt im übrigen im Kofferraum)!

Und zum Punkt der Werkstatt: habe oben in meinem Anliegen ja bereits geschrieben das es ein Feiertag war und keine Werkstatt es dort vor Ort hätte prüfen und einsehen können!! :wink:

Aber ja, wie gesagt, das Thema wie es zustande kam etc. stand hier ja rein überhaupt nicht zur Debatte, sondern einfach mein Anliegen: in welcher Form und vorallem woher ich eine Beglaubigung bekommen würde, mehr nicht :wink:

ja genau!! 540km zum Ort und wieder zurück!
Aber wie gesagt, das steht hier ja nun absolut nicht zur Debatte, sprich würde hilfreich für mein Anliegen sein!

Hallo,

das mit der Beglaubigung ist Quatsch. Die wollen dich nur abwimmeln.

Tatsache ist, dass durch ein Verschulden der Werkstatt ein Schaden entstanden ist.
Dieser ist zu ersetzen.

Dazu setzt man eine Brief auf, in welchem man den Sachverhalt schildert und die tatsächlichen Kosten nachvollziehbar aufführt.

Du kannst das gerne von den Zeugen unterschreiben lassen.

Die Werkstatt kann dann den Schaden ersetzen - oder eben weiterhin auf irgendwelche Beglaubigungen pochen.

Dann entscheidest du, ob du den Schaden mit einem Zivilprozess eintreiben willst oder nicht.

Na sicher steht das zur Debatte.
Einen Helfer 1080km fahren zu lassen, ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar.#

Ein Pannenhelfer hätte nicht das leisten können, was dein Vater gemacht hat?
Entschuldige, jetzt wird es skuril.

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