Beglaubigung einer Einverständniserklärung

Hallo,
angenommen:
eine Minderjährige möchte mit einem Elternteil (1) ins Ausland reisen. Der andere Elternteil(2) muss dazu aber eine beglaubigte, übersetzte Einverständniserklärung, dass sie mit Elternteil (1) reisen darf, mitgeben. Es geht nach Übersee.

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der Stadtverwaltung des Wohnortes?

danke

nenkaj

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der
Stadtverwaltung des Wohnortes?

Ja, auch.

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der
Stadtverwaltung des Wohnortes?

Ja, auch.

hi,
nach einem Telefonat mit der Stadverwaltung, wann und in welchem Zimmer diese Beglaubigung getätigt werden kann, wurde man auf einen Notar verwiesen.
ist das dein „auch“?

nenkaj

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der
Stadtverwaltung des Wohnortes?

Ja, auch.

hi,
nach einem Telefonat mit der Stadverwaltung, wann und in
welchem Zimmer diese Beglaubigung getätigt werden kann, wurde
man auf einen Notar verwiesen.
ist das dein „auch“?

Da hat wohl einer keine Lust zu arbeiten. Beglaubigen kann im Normalfall alles, was amtlich ist. Ich glaube, selbst die Polizei. Theoretisch kannst Du zum Bürgerbüro latschen und nen Stempel draufsetzen lassen.

Nicht zu glauben, da klappen sich mir schon wieder die Fußnägel hoch.

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der
Stadtverwaltung des Wohnortes?

Ja, auch.

hi,
nach einem Telefonat mit der Stadverwaltung, wann und in
welchem Zimmer diese Beglaubigung getätigt werden kann, wurde
man auf einen Notar verwiesen.
ist das dein „auch“?

Da hat wohl einer keine Lust zu arbeiten. Beglaubigen kann im
Normalfall alles, was amtlich ist. Ich glaube, selbst die

nach :stuck_out_tongue:olizei. Theoretisch kannst Du zum Bürgerbüro latschen und nen

Stempel draufsetzen lassen.

Nicht zu glauben, da klappen sich mir schon wieder die
Fußnägel hoch.

nach nochmaligem Telefongespräch ins zuständige Zimmer, meinte die junge Frau dort, die Beglaubigung würde für private Zwecke genutzt, deswegen ginge es bei ihr nicht.

Auch hallo,

es ist zu unterscheiden, ob die Erklärung (also die authentische Unterschrift des Elternteils 2) oder die Übersetzung der unterschriebenen Erklärung beglaubigt werden soll.
Ersteres machen Ämter und Notare, Elternteil 2 müsste da anwesend sein.

Ich nehme aber mal an, es geht um die Beglaubigung der Übersetzung ebendieser Erklärung. Bei der Einreise wird das Dokument in Landessprache verlangt. Das macht ein bevollmächtigter Übersetzer, der stempelt dann (wenn es englisch sein soll) in etwa sowas drauf:

„As a publicly appointed and sworn translator of English at the District Court of XXX, I confirm that the preceding document is a correct and complete translation of the German document shown to me.“

und unterschreibt das dann.

BEEIDIGTEN Übersetzer suchen, evtl. über www.bdü.de

mfg
werbefuzzi

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Ja das ist das „auch“.
Einfach ins Bürgerbüro gehen und vorlegen und die Beglaubigung beantragen. Kostet Gebühren.

Ist jedoch eine Übersetzung???
Dann geht es zu einem vereidigten Übersetzer!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

muss es wirklich eine beglaubigte Übersetzung sein?

Reicht nicht eine selbst geschriebene Erlaubnis mit Eigenhändiger Unterschrift.

Oder geht es um die Bestätigung, dasss der/die Richtige unterschrieben hat?

Ich würde mich da nochmal genau informieren, da die Übersetzung und die Beglaubigung Geld kosten und Zeit kosten.

Gruß Volker

Hallo,

beim Einwohneramt der Stadtverwaltung kann man seine Unterschrift beglaubigen lassen, falls es für behördliche Zwecke gebraucht wird (z. B. deutsche Grenzbehörde).

Ich betone aber ausdrücklich, es wird nur die Unterschrift beglaubigt und nicht der Inhalt. In Nürnberg kostet dies 10 Euro Gebühr.

In Nürnberg wird z.B. darauf bestanden, dass der Text in deutsch und der benötigten ausländischen Sprache auf dem Papier steht. Würde es nur in ausländisch drauf stehen, dann könnte da ja auch geschrieben sein, dass in 2 Std. ein Anschlag ausgeführt wird, und die Behörde würde die Unterschrift darunter auch noch beglaubigen - also das dient nur der Sicherheit.

Gruss
Sid

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Hallo Sid,

Behörden in Deutschland beglaubigen nur die Authentizität einer Unterschrift, das Übereinstimmen von Kopien mit Original (Zeugnis, Urkunde, …) und so

Deshalb wird eine Übersetzung nur von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt. Wenn die auf dem Amt die Fremdsprache nicht können und evtl. eine Anschlagsdrohung (du hast Ideen!) beglaubigen würden die da in „ausländisch“ steht, dann würde das auch passieren, wenn auf dem gleichen Blatt irgendein harmloser deutscher Text steht …

Üblicherweise legt man dem beglaubigten Übersetzer das Original vor. Der übersetzt und stempelt (siehe Beitrag von gestern) und unterschreibt und heftet eine Kopie des Ausgangstextes dran (so mit umknicken und draufstempeln).

gruß werbefuzzi
dieineinerübersetzungsagenturarbeitet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Allen fleißigen Schreibern vielen Dank!

nenkaj

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In Hessen und vielleicht auch anderen Bundesländern
ist das „Ortsgericht“ dafür zuständig.

Gruß JoKu

Hallo,

Behörden in Deutschland beglaubigen nur die Authentizität
einer Unterschrift, das Übereinstimmen von Kopien mit Original
(Zeugnis, Urkunde, …) und so

hab ich denn was anderes geschrieben??? Nee, ich hab extra betont, dass nur die Unterschrift beglaubigt wird.

Deshalb wird eine Übersetzung nur von einem beeidigten
Übersetzer beglaubigt. Wenn die auf dem Amt die Fremdsprache
nicht können und evtl. eine Anschlagsdrohung (du hast Ideen!)
beglaubigen würden die da in „ausländisch“ steht, dann würde
das auch passieren, wenn auf dem gleichen Blatt irgendein
harmloser deutscher Text steht …

Die Ideen (z.B. Anschlag) kommen nicht von mir, sondern von meiner Leitung(O-Ton).

Üblicherweise legt man dem beglaubigten Übersetzer das
Original vor. Der übersetzt und stempelt (siehe Beitrag von
gestern) und unterschreibt und heftet eine Kopie des
Ausgangstextes dran (so mit umknicken und draufstempeln).

Beispiel:
Eine geschiedene Mutter gibt dem Vater die Erlaubnis alleine mit dem Kind zu verreisen. Die Mutter will auf dem Einwohneramt ihre Unterschrift beglaubigen lassen und schreibt die Erlaubnis nur in einer Sprache, die der Mitarbeiter am Amt nicht versteht.
„Die Beglaubigung der Unterschrift am Amt erfolgt nur, wenn der Text auch zusätzlich in deutsch geschrieben ist.“

gruß werbefuzzi
dieineinerübersetzungsagenturarbeitet

Grüsse von Sid
dieimeinwohneramtnuernbergarbeitet

Hallo,

beim Einwohneramt der Stadtverwaltung kann man seine
Unterschrift beglaubigen lassen, falls es für behördliche
Zwecke gebraucht wird (z. B. deutsche Grenzbehörde).

Ich betone aber ausdrücklich, es wird nur die Unterschrift
beglaubigt und nicht der Inhalt. In Nürnberg kostet dies 10
Euro Gebühr.

In Nürnberg wird z.B. darauf bestanden, dass der Text in
deutsch und der benötigten ausländischen Sprache auf dem
Papier steht. Würde es nur in ausländisch drauf stehen, dann
könnte da ja auch geschrieben sein, dass in 2 Std. ein
Anschlag ausgeführt wird, und die Behörde würde die
Unterschrift darunter auch noch beglaubigen - also das dient
nur der Sicherheit.

Gruss
Sid

Wo kann sie diese Erklärung beglaubigen lassen? Bei der
Stadtverwaltung des Wohnortes?

Ja, auch.

hi,
nach einem Telefonat mit der Stadverwaltung, wann und in
welchem Zimmer diese Beglaubigung getätigt werden kann, wurde
man auf einen Notar verwiesen.
ist das dein „auch“?

Da hat wohl einer keine Lust zu arbeiten. Beglaubigen kann im
Normalfall alles, was amtlich ist. Ich glaube, selbst die

nach :stuck_out_tongue:olizei. Theoretisch kannst Du zum Bürgerbüro latschen
und nen

Stempel draufsetzen lassen.

Nicht zu glauben, da klappen sich mir schon wieder die
Fußnägel hoch.

nach nochmaligem Telefongespräch ins zuständige Zimmer, meinte
die junge Frau dort, die Beglaubigung würde für private Zwecke
genutzt, deswegen ginge es bei ihr nicht.