Beglaubigung einer Unterschrift bei Erbvertrag

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand folgenden Frage beantworten könnte: Ich habe zusammen mit 2 Geschwistern beim Notar einen Erbvertrag/Übertragungsvertrag unterschrieben, aber ich musste als einziger meine Unterschrift beglaubigen lassen bzw. dafür bezahlen und ich würde gerne wissen, warum. Es ist so, dass nur einer von uns bei der Vertragsunterzeichnung anwesend war, da ich erst einen Tag später kommen konnte (ich wohne in einer anderen Stadt), während der Dritte von uns im Ausland lebt (und seine Unterschrift nicht beglaubigen lassen musste).

Erstmal stellt sich für mich die Frage, ob eine Unterschrift unter so einen Vertrag generell überhaupt beglaubigt werden muss. In meinem speziellen Fall scheint kommt es mir so vor, dass ich nur deswegen bezahlen musste, weil ich einen Tag später beim Notar war, ich aber nicht hätte bezahlen müssen, wenn ich mir die Unterlagen einfach hätte zuschicken lassen, so wie mein Bruder. Ist ein Notar denn nicht verpflicht, vorher darauf hinzuweisen, welches die kostengünstigste Lösung ist bzw. welche weiteren Kosten anfallen können, wenn man den Vertrag nachträglich unterzeichnet?

Ein weiterer Punkt, den ich nicht verstehe, ist: Auf meiner Rechnung wird bei allen Kostenpunkten 1/3 des Geschäftswertes als Bemessungsgrundlage angegeben, nur bei der Beglaubigung wird 1/1 vom halben Geschäftswert zugrunde gelegt, aber wieso die Hälfte, obwohl mir nur ein Drittel des Erbes zusteht? Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand Klarheit in die Sache bringen könnte, damit ich weiß, ob die Beglaubigung nötig war und der Notar die Kosten richtig berechnet hat.

Vielen Dank!

Hallo,

ein Erbvertrag - so dieser forngerecht erstellt werden soll - bedarf nicht einer öffentlichen Beglaubigung, sondern einer öffentlichen Beurkundung. Der beim Notar anwesende hat somit in dieser Beurkundung für sich und als Vertreter für die nicht anwesenden gehandelt. Dessen Erklärung für die Nichtanwesenden bedarf der Genehmigung in öffentlicher Form. Auch die Genehmigung des im Ausland lebenden 3 Bruders muss also zwingend öffentlich beglaubigt werden, z.B. duch das deutsche Kosulat.

Was die angefallenen Kosten angeht, so wäre doch der Rechnungsstellen der beste Ansprechpartner oder?

ml.