Mein Bruder war jahrelang arbeitslos und hat seit ein paar Monaten glücklicherweise einen Job!
Da er in den Jahren der Arbeitslosigkeit seine Verbindlichkeiten nicht immer so begleichen konnte, wie er (und die Gläubiger) sich das wünschten, fielen zwei Pfändungen an.
Damit er wieder auf die Beine kommt, hat er mit den Gläubigern eine Ratenzahlung (die den Gläubigern mehr bringt als die Pfändung) vereinbart.
Einer der Gläubiger kommt aus der Schweiz. Er möchte jetzt, dass mein Bruder eine Abtretungserklärung unterschreibt und diese von einem Notar oder einer Behörde beglaubigen lässt.
1.) Welche Behörde beglaubigt so etwas?
2.) Kann ich unter Vorlage des Ausweises meines Bruders das Teil dort auch beglaubigen lassen? Er ist auf Montage und kommt nicht dazu…
Mein Bruder war jahrelang arbeitslos und hat seit ein paar
Monaten glücklicherweise einen Job!
Das ist doch was! Mein Glückwunsch!
Da er in den Jahren der Arbeitslosigkeit seine
Verbindlichkeiten nicht immer so begleichen konnte, wie er
(und die Gläubiger) sich das wünschten, fielen zwei Pfändungen
an.
Kommt leider öfter vor, is doch nix schlimmes.
Einer der Gläubiger kommt aus der Schweiz. Er möchte jetzt,
dass mein Bruder eine Abtretungserklärung unterschreibt und
diese von einem Notar oder einer Behörde beglaubigen lässt.
1.) Welche Behörde beglaubigt so etwas?
Das Einwohnermeldeamt. Kostet bisserl was, meist so 10-20 DM. Wichtig ist, das die Unterschrift dort erst persönlich geleistet wird.
2.) Kann ich unter Vorlage des Ausweises meines Bruders das
Teil dort auch beglaubigen lassen? Er ist auf Montage und
kommt nicht dazu…
Siehe meine vorherige Antwort. Du kannst da nicht hingehen. Wichtig für eine Beglaubigung ist die persönlich dort zu leistende Unterschrift. Gilt übrigens auch beim Notar. Dein Bruder wird nicht darum herumkommen, dort persönlich anzutreten. Dran denken: Ausweis mitnehmen!
Mein Bruder war jahrelang arbeitslos und hat seit ein paar
Monaten glücklicherweise einen Job!
Das ist doch was! Mein Glückwunsch!
Werde ich weiter leiten
Da er in den Jahren der Arbeitslosigkeit seine
Verbindlichkeiten nicht immer so begleichen konnte, wie er
(und die Gläubiger) sich das wünschten, fielen zwei Pfändungen
an.
Kommt leider öfter vor, is doch nix schlimmes.
Vor allem das Jugendamt stellt sich da (immer noch) ziemlich unkooperativ an!
Das Einwohnermeldeamt. Kostet bisserl was, meist so 10-20 DM.
Wichtig ist, das die Unterschrift dort erst persönlich
geleistet wird.
Oops - na ja, kann er dann ja noch einmal drauf unterschreiben (hat er nämlich schon).
Siehe meine vorherige Antwort. Du kannst da nicht hingehen.
Wichtig für eine Beglaubigung ist die persönlich dort zu
leistende Unterschrift. Gilt übrigens auch beim Notar. Dein
Bruder wird nicht darum herumkommen, dort persönlich
anzutreten. Dran denken: Ausweis mitnehmen!
Na ja - dann muss er halt versuchen, in Freiburg das EWA aufzusuchen…
auch Kirchengemeinden können Beglaubigen.
Eventuell einmal den zuständigen Pastor (Pfarrer)ansprechen.
Aber persönliches Erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart desjenigen, der Beglaubigt, leisten ist Pflicht.
Gruß
D.M.
Danke für den Tip mit der Kirche! Allerdings habe ich da ein kleines Problem mit der Kirche - weshalb ich es etwas heuchlerisch fände, dort mal nachzufragen.
Mein Bruder war übrigens mittlerweile beim örtlichen Bürgerservice und hat drei Mark gezahlt…
Danke für den Tip mit der Kirche! Allerdings habe ich da ein
kleines Problem mit der Kirche - weshalb ich es etwas
heuchlerisch fände, dort mal nachzufragen.
Kann ich nachvollziehen…
Mein Bruder war übrigens mittlerweile beim örtlichen
Bürgerservice und hat drei Mark gezahlt…
Is aber billig! Nur so´ne Frage am Rande: Gibt´s da ein Gebührenverzeichnis oder sowas, wonach sich das richtet?