gibt es verschiedene Arten von Beglaubigungen?
Ich benötige eine amtlich beglaubigte Kopie eines Zeugnisses.
Nun war ich bei meiner Krankenkasse, weil ich gehört habe, dass die so etwas
kostenlos machen. Jetzt sthet dort handschriftlich „Stimmt mit Original
überein“, Unterschrift & Stempel der Krankenkasse.
Ist das jetzt amtlich?
Habe mal gelesen, dass da ein Wappen drauf sein muss, um als amtlich zu gelten.
Stimmt das?
Auf einer Beglaubigung von meiner ehemaligen Schule steht auch nur drauf „die
Übereinstimmung der Fotokopie mit der Urschrift wirt hiermit bescheinigt“,
Unterschrift und Stempel der Schule.
Dein Pfarrer macht das wenn Du in die Kirche gehst er darf
Beglaubigen
Hallo!
Mag sein, daß ich schief liege: Nach meinem Kenntnisstand darf jede Behörde und jede öffentlich-rechtliche Stelle mit einem Dienstsiegel Beglaubigungen durchführen, also vom Förster im Staatsforst bis zur Ortskrankenkasse.
Mag sein, daß ich schief liege: Nach meinem Kenntnisstand darf
jede Behörde und jede öffentlich-rechtliche Stelle mit einem
Dienstsiegel Beglaubigungen durchführen, also vom Förster im
Staatsforst bis zur Ortskrankenkasse.
Du liegst nicht falsch, genauso ist es. Es vollkommen wurst, ob die Beglaubigung von einem Notar, einem Pfarrer, der Polizei, einer Verwaltungsstelle, einer Kranken- oder Sparkasse, einer Schule usw. vorgenommen wird. Entscheidend ist die Tatsache, daß da ein Dienstsiegel drauf ist sowie der Hinweis „Kopie stimmt mit vorgelegtem Original überein“ (sinngemäß).
Jeder, zu dem man einen guten Kontakt hat und/oder der für solche Vorgänge keinen festen Gebührensatz hat. Das sind alle genannten, außer Notar und Verwaltungsstellen.
Hinterkopfwissen die 48 Std finden sich immerwieder bei solchen Angelegenheiten
bei der Ausweisung von Diplomaten, frag mich aber nicht wo es steht.
denn ich weiss das nicht.
Johannes
Jeder, zu dem man einen guten Kontakt hat und/oder der für
solche Vorgänge keinen festen Gebührensatz hat. Das sind alle
genannten, außer Notar und Verwaltungsstellen.
Hinterkopfwissen die 48 Std finden sich immerwieder bei
solchen Angelegenheiten
bei der Ausweisung von Diplomaten, frag mich aber nicht wo es
steht.
Das ist genau der Punkt: Im Wiener Abkommen steht es nicht, aber den Diplomaten wird üblicherweise eine solche Frist gesetzt. Das hängt schlicht und ergreifend damit zusammen, daß man a) einen Tag braucht, um sein Geraffel zusammenzupacken und b) entsprechende Transportmittel nicht zwangsläufig jeden Tag verkehren.
aus eigener Erfahrung:
Als ich für meine Bewerbung für den Staatsdienst ein beglaubigtes Diplomzeugnis brauchte, fragte ich mich auch, wer das machen kann.
Da mein Vater Rektor eines Berufsbildenden Gymnasiums ist, dachte ich mir, der darf das machen, also schnell gefragt.
Antwort war: Können schon, aber ob es anerkannt wird, ist die andere Sache. Er hatte dann noch mal in seinen Vorschriften nachgelesen und mir gesagt, er dürfe zB Zeugnisse die von seiner Schule ausgestellt worden sind amtlich beglaubigen. Beglaubigungen von Zeugnisse von anderen Stellen, kann er zwar wohl Stempel und Unterschrift draufpappen, aber wenn mein Arbeitgeber das nicht anerkennt, wäre das nicht abwegig.
Daher habe ich für 5 € meine Diplom an der Uni beglaubigen lassen.
Nebenbei brauchte ich dann auch noch eine „beglaubigte Kopie“ meiner Geburtsurkunde. Ich schreibe das in Gänsefüßchen, da es laut Standesamt davon keine Kopien gibt, sondern nur Abschriften. Das heißt, ich war auf dem Standesamt, welches meine Geburtsurkunde damals erstellt hatte, und habe mir gegen einen gewissen Betrag nochmals eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Ob mein Arbeitgeber auch eine stinknormale Kopie aus dem nächsten Kopierer mit der Unterschrift und dem Siegel zB der Schule meines Vaters anerkannt hätte, weiss ich nicht. Hätte vielleicht auch gereicht.
Soll heissen, es kann vieles so gehen, aber wenn es hart auf hart kommt, ist zu überprüfen, wer wirklich amtlich beglaubigen darf. Eventuell fragst du mal dort nach, wo du dein beglaubigtes Zeugnis benötigst, was denen an Formalität reicht.
Antwort war: Können schon, aber ob es anerkannt wird, ist die
andere Sache. Er hatte dann noch mal in seinen Vorschriften
nachgelesen und mir gesagt, er dürfe zB Zeugnisse die von
seiner Schule ausgestellt worden sind amtlich beglaubigen.
Beglaubigungen von Zeugnisse von anderen Stellen, kann er zwar
wohl Stempel und Unterschrift draufpappen, aber wenn mein
Arbeitgeber das nicht anerkennt, wäre das nicht abwegig.
es gibt, vieles was nicht abwegig aber dennoch sinnlos ist. Zitat § 1 (4) Verwaltungsverfahrensgesetz NRW: „Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.“ Weiterhin: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/33.html
Jede Behörde - also auch jede Schule - kann alles amtlich beglaubigen, was ihr unter die Finger gerät. Da eine Bewerbung für den Staatsdienst geplant war, hätte es hier wohl kaum Probleme gegeben.
Hallo,
jede gesetzliche Krankenkasse muss ein „Dienstsiegel“ führen
und darf zum Zwecke von sozialen Angelegenheiten eine amtliche
Beglaubigung vornehmen (oftmals kostenlos, wie bei uns z.B.)
Ein einfacher Stempel genügt da leider nicht.
Der 1. Satz aus obiger Quelle lautet:
(1) Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.
Das ist genau das, was ich geschrieben hatte, als Antwort meines Vaters.
Sollten Schulen durch Rechtsverordnungen zum Beglaubigen von Abschriften bestimmte Behörden sein, dann mag der Rest des § auch von Interesse sein.
Da ich das aber weder behauptet habe noch verneint, ist es für meine Antwort hinfällig.
Punkt bleibt, sich erkundigen, was an Beglaubigung ausreicht.
Teufelchen
Der 1. Satz aus obiger Quelle lautet:
(1) Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie
selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.
Das ist genau das, was ich geschrieben hatte, als Antwort
meines Vaters.
Sollten Schulen durch Rechtsverordnungen zum Beglaubigen von
Abschriften bestimmte Behörden sein, dann mag der Rest des §
auch von Interesse sein.
also nochmal: Entscheidend ist das Dienstsiegel, alles andere ist nur Beiwerk bzw. formale Regelung. Die Universitäten sind diejenigen, die aufgrund der möglichen Folgen am genauesten die ihnen vorgelegten Unterlagen prüfen. Meine Kopien wurden von einer Sparkasse beglaubigt, die meiner Freundin - wenn ich mich recht entsinne - vom Pfarrer und die von Studienkollegen von der Polizei, von irgendeiner Schule usw.
Entscheidend ist das Dienstsiegel nebst Erklärung, daß die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Und natürlich dürfen Schulen Kopien anderer Schulen beglaubigen, nur machen sie es nicht gern. Von dem Gesetz hätte ich besser gar nicht erst angefangen *seufz*