Beglaubigungen

Hallo.

Für eine Bewerbung (der Staat ist Österreich) wurde verlangt, daß die Anlagen, Zeugnisse usw., „im Original und beglaubigt durch die zuständigen Behörden des Ausstellungsstaats und endbeglaubigt durch die österreichische Botschaft“ eingereicht werden, wobei bei einigen Ländern eine Beglaubigung nicht nowendig sei, bei anderen reiche die Beglaubigung als „Apostille durch die innerstaatliche Behörde“.

Soweit ich weiß, werden nicht Originale beglaubigt, sonder Kopien, und diese werden dann anstatt der Originale eingereicht. Deshalb habe ich nachgefragt und die Antwort bekommen:
Sei keine Beglaubigung notwendig, so seien die Dokumente entweder in Original oder in beglaubigter Kopie abzugeben.
Sei eine Beglaubigung (Ministerium, Österr. Botschaft/Konsulat) notwendig, so sei es wichtig, daß die Beglaubigung im Original abgegeben werde, d.h.: das Dokument könne eine Kopie sein, aber die Beglaubigung muss auf alle Fälle in Original sein.

Wer kann mir die nichtssagenden Angaben erklären?

  • Eine Beglaubigung kenne ich als einen Stempel, der auf eine Kopie angebracht wird. Wie kann also eine Beglaubigung im Original abgegeben werden, wenn das Dokument selbst eine Kopie ist?

  • Warum wird eine beglaubigte Kopie oder das Original in den Fällen verlangt, in denen ausdrücklich aufgeführt ist, daß eine Beglaubigung nicht notwendig sei?

  • Was ist eine Beglaubigung in Form einer Apostille der innerstaatlichen Behörde?

Grüße

Ostlandreiter

Hallo.

Hallo,

ich versuchs mal, auch wenn ich nicht alles beantworten kann und keine Österreicherin bin:

Für eine Bewerbung (der Staat ist Österreich) wurde verlangt,
daß die Anlagen, Zeugnisse usw., „im Original und beglaubigt
durch die zuständigen Behörden des Ausstellungsstaats und
endbeglaubigt durch die österreichische Botschaft“ eingereicht
werden, wobei bei einigen Ländern eine Beglaubigung nicht
nowendig sei, bei anderen reiche die Beglaubigung als
„Apostille durch die innerstaatliche Behörde“.

Soweit ich weiß, werden nicht Originale beglaubigt, sonder
Kopien, und diese werden dann anstatt der Originale
eingereicht. Deshalb habe ich nachgefragt und die Antwort
bekommen:
Sei keine Beglaubigung notwendig, so seien die Dokumente
entweder in Original oder in beglaubigter Kopie abzugeben.
Sei eine Beglaubigung (Ministerium, Österr.
Botschaft/Konsulat) notwendig, so sei es wichtig, daß die
Beglaubigung im Original abgegeben werde, d.h.: das Dokument
könne eine Kopie sein, aber die Beglaubigung muss auf alle
Fälle in Original sein.

Wer kann mir die nichtssagenden Angaben erklären?

  • Eine Beglaubigung kenne ich als einen Stempel, der auf eine
    Kopie angebracht wird. Wie kann also eine Beglaubigung im
    Original abgegeben werden, wenn das Dokument selbst eine Kopie
    ist?

Na, der Stempel ist halt im Original, d.h. von der beglaubigten Kopie ist nicht noch eine Kopie gemacht worden, so dass auch die Beglaubigung nicht Original ist. Am besten also: Ein mit blauer Stempelfarbe gemachter Stempel weist zweifelsfrei nach, dass eine Originalkopie vorliegt.

  • Warum wird eine beglaubigte Kopie oder das Original in den
    Fällen verlangt, in denen ausdrücklich aufgeführt ist, daß
    eine Beglaubigung nicht notwendig sei?

Weiter oben heisst es doch: In einigen Ländern sei keine Beglaubigung notwendig. Und so wie ich Österreich kenne - :smile: - ist dort ein netter schöner Stempel und Klebeoblaten und Fähnchen sicher gern gesehen.

  • Was ist eine Beglaubigung in Form einer Apostille der
    innerstaatlichen Behörde?

Das weiss ich nicht genau. Ich vermute aber, dass es eben eine Form der Beglaubigung ist wie zuvor beschrieben. Es gibt Staaten, die Stempeln nicht nur, sondern kleben Bänder, Oblaten und sonstige nur vom Staat zu verwendenden Dinge auf. Dass könnte hier eine Apostille sein. Ist aber nur geraten.

Grüße

Ostlandreiter

Hoffe zunächst gedient zu haben.
Gruß
Nita

Na, der Stempel ist halt im Original, d.h. von der
beglaubigten Kopie ist nicht noch eine Kopie gemacht worden,
so dass auch die Beglaubigung nicht Original ist. Am besten
also: Ein mit blauer Stempelfarbe gemachter Stempel weist
zweifelsfrei nach, dass eine Originalkopie vorliegt.

Ja, das leuchtet ein.

  • Warum wird eine beglaubigte Kopie oder das Original in den
    Fällen verlangt, in denen ausdrücklich aufgeführt ist, daß
    eine Beglaubigung nicht notwendig sei?

Weiter oben heisst es doch: In einigen Ländern sei keine
Beglaubigung notwendig.

Ja, aber für Bewerber aus diesen Staaten wird die Einreichung des Originals oder einer beglaubigten Kopie erwartet.

  • Was ist eine Beglaubigung in Form einer Apostille der
    innerstaatlichen Behörde?

Das weiss ich nicht genau. Ich vermute aber, dass es eben eine
Form der Beglaubigung ist wie zuvor beschrieben. Es gibt
Staaten, die Stempeln nicht nur, sondern kleben Bänder,
Oblaten und sonstige nur vom Staat zu verwendenden Dinge auf.
Dass könnte hier eine Apostille sein. Ist aber nur geraten.

Wenn das der Fall ist, besteht ja de facto überhaupt kein Unterschied zwischen den Staaten, bei denen „keine Beglaubibung“ notwendig ist und den Staaten, bei denen eine innerstaatliche Apostille ausreicht.

Ich kann bei Interesse auch einmal die Originaltexte einkopieren.

Grüße

Ostlandreiter

  • Warum wird eine beglaubigte Kopie oder das Original in den
    Fällen verlangt, in denen ausdrücklich aufgeführt ist, daß
    eine Beglaubigung nicht notwendig sei?

Weiter oben heisst es doch: In einigen Ländern sei keine
Beglaubigung notwendig.

Ja, aber für Bewerber aus diesen Staaten wird die Einreichung
des Originals oder einer beglaubigten Kopie erwartet.

Also nochmal: Eine Kopiebeglaubigung ist was anderes als eine notarielle Beglaubigung. Die wird nämlich noch oben drauf gesetzt! Der Stempel: „Originalkopie“ oder „Kopie vom Original“ oder wie auch immer ist die Beglaubigung, dass diese Kopie vom Original gemacht wurde. Dann kann es noch sein, dass noch der Notar oder die Behörde z u s ä t z l i c h beglaubigen muss. Soweit ich weiss, dass er - der Notar - das Original gesehen hat und bestätigt, das die Kopie vom Original getätigt wurde. Der dritte Schritt kann sein, dass noch eine Staatsbehörde bestätigen muss, dass der Notar berechtigt war, diesen Schritt durchzuführen und die Beglaubigung der Kopie zu beglaubigen.

Also: 1. Stempel „Originalkopie“ - Keine große Sache
2. Evtl. notarielle Beurkundung. Notar einschalten etc. - Kosten
3. Staatsbehördliche Beurkundung - Schritt 1 und 2, dann dieser - noch mehr Gerenne und Kosten

So, jetzt alles durcheinander?

  • Was ist eine Beglaubigung in Form einer Apostille der
    innerstaatlichen Behörde?

Das weiss ich nicht genau. Ich vermute aber, dass es eben eine
Form der Beglaubigung ist wie zuvor beschrieben. Es gibt
Staaten, die Stempeln nicht nur, sondern kleben Bänder,
Oblaten und sonstige nur vom Staat zu verwendenden Dinge auf.
Dass könnte hier eine Apostille sein. Ist aber nur geraten.

Wenn das der Fall ist, besteht ja de facto überhaupt kein
Unterschied zwischen den Staaten, bei denen „keine
Beglaubibung“ notwendig ist und den Staaten, bei denen eine
innerstaatliche Apostille ausreicht.

Wie kommst du denn darauf? Wie gesagt wenn keine Beglaubigung notwendig ist - evtl. nur bestätigt wird, das vom Original eine Kopie gemacht wurde - das kann ja jeder Hanswurst. Wenn du aber bis zur Behörde rennen musst, um Stempel, Oblaten und anderes einzuholen, dass ist ja wohl mit etwas mehr Mühe - und wahrscheinlich Kosten - verbunden, oder?

Ich kann bei Interesse auch einmal die Originaltexte
einkopieren.

Kannst du gerne machen, aber versuchs nochmal mit meiner Erklärung.

Grüße

Ostlandreiter

Gruß
Nita

Hallo.

Die Erklärung reicht mir schon aus, aber so war das den Angaben, die ich bekam, nicht entnehmbar.

Soweit ich weiß, darf auch eine Einfache Beglaubigung, daß eine Kopie originalgetreu ist, nur eine Behörde, die ein Amtssiegel führt, oder ein Notar vornehmen.

Grüße

Ostlandreiter

Hallo.

Die Erklärung reicht mir schon aus, aber so war das den
Angaben, die ich bekam, nicht entnehmbar.

Soweit ich weiß, darf auch eine Einfache Beglaubigung, daß
eine Kopie originalgetreu ist, nur eine Behörde, die ein
Amtssiegel führt, oder ein Notar vornehmen.

Das mag alles so sein in Österreich. Es war nur ein Versuch einer Person, die früher einige Dokumente in DE beglaubigen lassen musste, verschiedene Stufen der Beglaubigung zu erklären. Kann auch sein, dass der Unterschied im Preis der Dienstleistung für die Beglaubigungstiefe liegt. :smile:

Grüße

Ostlandreiter

Gruß
Nita

Das mag alles so sein in Österreich. Es war nur ein Versuch
einer Person, die früher einige Dokumente in DE beglaubigen
lassen musste, verschiedene Stufen der Beglaubigung zu
erklären. Kann auch sein, dass der Unterschied im Preis der
Dienstleistung für die Beglaubigungstiefe liegt. :smile:

Nein ich spreche ja auch schon von der Bundesrepublik Deutschland. Bis jetzt wurde immer, wenn ich eine beglaubigte Kopie vorlegen sollte, eigens darauf hingewiesen, daß nur bestimmte Behörden und Notare die Beglaubigung vornehmen können. Das betraf die einfachen Beglaubigungen von Kopien.

Grüße

Ostlandreiter

Nein ich spreche ja auch schon von der Bundesrepublik
Deutschland. Bis jetzt wurde immer, wenn ich eine beglaubigte
Kopie vorlegen sollte, eigens darauf hingewiesen, daß nur
bestimmte Behörden und Notare die Beglaubigung vornehmen
können. Das betraf die einfachen Beglaubigungen von Kopien.

Okay, dann habe ich das nicht mehr richtig gespeichert. Ist ja eigentlich auch wahrscheinlicher, damit nicht Hinz und Kunz irgendwelche Stempel irgendwor draufdonnern und dann sagen: „Ist doch beglaubigt!“. :smile:

Grüße

Ostlandreiter

Gruß
Nita

Hallo!

Da liegt ein ganz einfaches Missverständnis vor: es geht nicht um die Beglaubigung der Kopie, sondern um die Beglaubigung des Originales. So etwas kommt im internationalen Urkundenverkehr öfters vor und ist nicht ungewöhnlich. Wie diese Beglaubigungen konkret auszusehen haben und welche man genau benötigt hängt davon ab, welche Verträge zwischen den betroffenen Staaten abgeschlossen wurden. Man muss sich daher konkret erkundigen, wie der Beglaubigungsweg ist. Auskünfte erteilen die österreichischen Auslandsvertretungen vor Ort sowie das Außenministerium.

Gruß
Tom

Da liegt ein ganz einfaches Missverständnis vor: es geht nicht
um die Beglaubigung der Kopie, sondern um die Beglaubigung des
Originales. So etwas kommt im internationalen Urkundenverkehr
öfters vor und ist nicht ungewöhnlich.

Die Zeugnisse werden vermutlich Originale sein, die kein zweites Mal ausgefertigt werden. Daher werden die schon mit einer Beglaubigung einer Kopie zufrieden sein, wenn die Beglaubigung bestätigt, dass das Original bei der Beglaubigung vorgelegen hat.

Wie diese
Beglaubigungen konkret auszusehen haben und welche man genau
benötigt hängt davon ab, welche Verträge zwischen den
betroffenen Staaten abgeschlossen wurden. Man muss sich daher
konkret erkundigen, wie der Beglaubigungsweg ist. Auskünfte
erteilen die österreichischen Auslandsvertretungen vor Ort
sowie das Außenministerium.

Richtig. Und zwischen Deutschland und Österreich gibt es den Beglaubigungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich vom 14. März 1924 (der nach wie vor gültig ist). Schau Dir mal den Artikel 4 (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/dt-oest_…) an, dann weißt Du, was Du vorlegen musst.