Hallo,
Ich habe folgende Frage und Antwort als Kopie hier zitiert.
Was ist eine beglaubigte Kopie?
Eine beglaubigte Kopie ist eine amtliche Bestätigung über die :Echtheit der Kopie des Bewilligungsbescheides. Beglaubigungen können :von denjenigen Stellen vorgenommen werden, die den :Bewilligungsbescheid ausgestellt haben (z.B. Agenturen für Arbeit, :Ämter für Ausbildungsförderung, Versorgungsämter). Darüber hinaus :akzeptiert die GEZ Beglaubigungen von Stadt-, Gemeinde-, :Landkreisverwaltungen, Gerichten, Notaren und Pfarrämtern.
Nicht anerkannt werden z. B. Beglaubigungen von Rechtsanwälten, :Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Interessenverbänden und :Betreuern.
Nach meinem Wissen gibt es in der Tat eine „Staffelung“ in der die Beglaubigung erfolgen kann. Wenn also am Sonntag-Abend niemand zu erreichen ist, kann auch ein Polizist etwas beglaubigen.
Wenn ich zu einem RA gehen und der beglaubigt mir die Echtheit der Kopie, wie soll ich als „Normalbürger“, soll nicht heissen, dass Juristen nicht normal sind, nur hinterhältiger (konnt ich mir nicht verkneifen), erkennen, dass es keine „vollwertige“ beglaubigte Kopie ist???
Wer haftet für den Schanden, wenn ich aus dieser Unkenntniss eine Frist versäume?
Also, es wachsen meine Zweifel am Rechtssystem, wenn denn das so stimmt.
Gruß Volker
Es gibt verschiedene Arten von Beglaubigungen. Diejenige, die du beschreibst (Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original) kann auf verschiedene Weise erfolgen. Fordert eine Behörde eine amtliche Beglaubigung ist diese gemeint:
http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__33.html
Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, findest du in § 33 Abs. 3. In der Praxis sieht das so aus:
- Es erfolgt ein Vermerk: „Die Übereinstimmung mit dem Original wird bestätigt - Ort, Datum“ als Stempel oder schriftlich.
- Dieser Vermerk wird von dem Amtsträger unterschrieben.
- Anschließend setzt er das Dienstsiegel, als „Beweis“ für die Behördeneigenschaft.
Eine solche Beglaubigung ist also immer sehr gut am Dienstsiegel zu erkennen. Dieses ist rund, zeigt das Landes-/Bundeswappen und besitzt eine Siegelnummer.
Ein Anwalt kann nichts beglaubigen, da er kein Dienstsiegel hat, das hat nur der Notar. Dessen Beglaubigungen richten sich nach dem BeurkG.
Der Polizist vom Revier am Sonntag Abend dürfte zwar auch beglaubigen, es gibt aber pro Dienststelle nur ein Dienstsiegel. Dessen Benutzung ist intern geregelt und meist nur wenigen Personen vorbehalten. Wenn du den Polizisten also überreden kannst, gegen die Vorschriften zu verstoßen, ist die Beglaubigung trotzdem gültig.
Wenn du einen Schaden hast, weil du eine Frist versäumt hast, bist du zuerst mal selbst verantwortlich. Falls du aber bei einem Rechtsanwalt (zB) eine amtliche Beglaubigung verlangt hast und er hat dich nicht darauf hingewiesen, daß er sowas nicht kann, ist er dir uU schadensersatzpflichtig.
Hallo Alex,
wie schön, dass alles so einfach ist.
Sonst wären die Juristen ja arbeitslos.
Gruß Volker