Begleichung einer Bestattungsrechnung für fernen Verwandten

Hallo,
wir haben von der Stadt XY eine nicht unerhebliche Teilrechnung für die Bestattung eines Halbbruders meines Mannes bekommen, den wir gar nicht kannten. Bislang auch nicht gewusst haben, dass er existiert. Die andere Hälfte soll die Halbschwester, die wir aber kennen, bezahlen. Mein Mann ist Frührentner, aber zur Zahlung verpflichtet. Meine Schwägerin wird angeben, sie habe nur einen 450 € Job und kann somit die Kosten nicht übernehmen. Dann wird uns auch noch der zweite Teilbetrag in Rechnung gestellt.
Die Schwägerin ist allerdings mit einem gut verdienendem Mann verheiratet. Sie haben 2 Autos, fahren nach Südfrankreich in Urlaub und haben ein Haus u.s.w.! Sie wird gegen die Zahlungsanweisung klagen! Müssen wir damit rechnen, dass sie mit der Klage Erfolg hat?

Eher nicht.
Aber mal ehrlich, was wird bei einer Sozialbestattung schon groß herauskommen, max. 2.500 €. Gut das ist auch Geld was erst einmal aufgebracht werden muss.

Es gibt Freibeträge, die nicht für solche Bestattungskosten herangezogen werden. So kann es eben sein, man muss gar nicht oder weniger zahlen.

Der Freibetrag für das Einkommen liegt derzeit bei 728 Euro zuzüglich Miete samt Nebenkosten und 255 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied ohne eigenes Einkommen. Vermögen ist anzurechnen, soweit es nicht für den Lebensunterhalt oder die Absicherung im Alter nötig ist.

( Zitat aus „test 11/2011“ ,Zahlen sind von 2011, könnten sich also inzwischen leicht erhöht haben)

MfG
duck313