Hallo,
meine 17jährige Tochter macht derzeit den Führerschein. Ich habe für uns das begleitende Fahren mit 17 beantragt, weil ich von ausländischen Statistiken hörte, nach denen durch solche Programme die Unfallquote bei Fahranfängern drastisch gesenkt werden konnte. Nun sellt sich allerdings meine KFZ-Versicherung quer mit dem Hinweis, sie versichere nur Personen ab 18 Jahren; ansonsten läuft der Vertrag nur auf mich als einzigem Fahrer.
Ich bin jetzt ziemlich ratlos … ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund ist dies wohl nicht. Ich habe die Versicherung nochmals angeschrieben und um Kündigung des Vertrages gebeten, aber das wird wohl nur auf Kulanzbasis möglich sein. Kann ich notfalls eine zweite Versicherung für ein Auto abschließen??
Ich bin jetzt ziemlich ratlos … ein außergewöhnlicher
Kündigungsgrund ist dies wohl nicht. Ich habe die Versicherung
nochmals angeschrieben und um Kündigung des Vertrages gebeten,
aber das wird wohl nur auf Kulanzbasis möglich sein. Kann ich
notfalls eine zweite Versicherung für ein Auto abschließen??
Auch hallo,
zur Frage: eine zweite Versicherung geht nicht. Bei der Zulassungsstelle kann nur eine Deckungskarte hinterlegt sein.
Es ist sehr merkwürdig, dass die Versicherung da bockt. Es handelt sich ja um „berechtigte“ Fahrer, die bedingungsgemäß versichert sind. Die Frage ist, ob es bei der Tarifierung des Fahrzeuges (=wieviel kostet es?) zu Veränderungen kommt.
Tipp: Frage einfach nochmal bei der Versicherung, am besten direkt bei der zuständigen Direktion in der Fachabteilung.
Bei „uns“ geht es nämlich ohne weiteres und wird so tarifiert, als ob eine 18-jährige fährt.
Viele Grüße
Andreas