Hallo
Ich, als genehmigte Begleitperson, darf max. 0,5 Promille
intus haben, wenn ich einen 17-jährigen begleite. So weit so
gut.
Meine Fragen dazu sind folgende:
Welche Konsequenzen hat es für mich und den Fahrer, wenn es
mehr sind??
Dann darf der 17-jährige nicht fahren und Du nicht begleiten.
Welche Rechte hat die Polizei mir gegenüber???
Feststellung Deiner Identität und fragen nach Alkoholeinwirkung bzw. Dich bitten einen Atemalkoholtest zu machen
Dürfen sie mit mir eine Blutentnahme durchführen??
Nein, zwangsweise Alkoholfeststellung im Blut nur beim Fahrer (vgl. § 24a StVG)
Ist auch mein Führerschein in Gefahr??
Nein
Verliert der Fahrer seinen Führerschein, wenn ich zuviel
getrunken habe???
Nein
Insgesamt sind die Festlegungen des § 48 a Fahrerlaubnisverordnung (diese regelt das Fahren ab 17) auf „gut will“ ausgerichtet.
Wird Atemalkoholtest abgelehnt und der kontrollierende Beamte ist der Meinung, dass der Begleiter über 0,5 Promille getankt hat, bleibt nur die Unterbindung der Weiterfahrt nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht. Der Begleiter wird dann vermutlich schnell geneigt sein sich dem Test zu unterziehen…
Dachsgruß