Begleitetes Fahren ab 17

Ich, als genehmigte Begleitperson, darf max. 0,5 Promille intus haben, wenn ich einen 17-jährigen begleite. So weit so gut.
Meine Fragen dazu sind folgende:
Welche Konsequenzen hat es für mich und den Fahrer, wenn es mehr sind??
Welche Rechte hat die Polizei mir gegenüber???
Dürfen sie mit mir eine Blutentnahme durchführen??
Ist auch mein Führerschein in Gefahr??
Verliert der Fahrer seinen Führerschein, wenn ich zuviel getrunken habe???

Wenn möglich nennt bitte die gestezliche Grundlage für eure Antwort.

Hallo

Ich, als genehmigte Begleitperson, darf max. 0,5 Promille
intus haben, wenn ich einen 17-jährigen begleite. So weit so
gut.
Meine Fragen dazu sind folgende:
Welche Konsequenzen hat es für mich und den Fahrer, wenn es
mehr sind??

Dann darf der 17-jährige nicht fahren und Du nicht begleiten.

Welche Rechte hat die Polizei mir gegenüber???

Feststellung Deiner Identität und fragen nach Alkoholeinwirkung bzw. Dich bitten einen Atemalkoholtest zu machen

Dürfen sie mit mir eine Blutentnahme durchführen??

Nein, zwangsweise Alkoholfeststellung im Blut nur beim Fahrer (vgl. § 24a StVG)

Ist auch mein Führerschein in Gefahr??

Nein

Verliert der Fahrer seinen Führerschein, wenn ich zuviel
getrunken habe???

Nein

Insgesamt sind die Festlegungen des § 48 a Fahrerlaubnisverordnung (diese regelt das Fahren ab 17) auf „gut will“ ausgerichtet.
Wird Atemalkoholtest abgelehnt und der kontrollierende Beamte ist der Meinung, dass der Begleiter über 0,5 Promille getankt hat, bleibt nur die Unterbindung der Weiterfahrt nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht. Der Begleiter wird dann vermutlich schnell geneigt sein sich dem Test zu unterziehen…
Dachsgruß