Begleitetes Fahren

Hallo, meine Tochter wird demnächst den „Führerschein Begleitetes Fahren“ bekommen.
Dazu meine Frage: meine Frau,ich und mein Vater sind als Begleitpersonen registriert.Auf mich sind 2 PKW zugelassen.
Heute habe ich mal machgesehen, was es kostet, jemanden unter 25 fahren zu lassen.
Das macht ca. 300-400€ pro KFZ HUK 24) aus.

Ich habe aber gehört, dass man Fahrer unter 25 nicht unbedingt als weitere Fahrer registrieren muss, wenn er nicht regelmäßig mit dem KFZ fährt.
Stimmt das ?

Muss ich dann wirklich für beide PKW meine Tochter als Fahrer eintragen lassen?

Welche Spartipps für diese Situation gibt es /habt ihr noch?

Hallo,

das macht nichts.

Wo, bei Radio Eriwan? Sorry, aber eine Quelle wäre schon nicht schlecht.

Ich kann es weder bestätigen nocht dementieren, aber es würde mich wundern. Die Tarife für junge Fahrer sind nicht umsonst teurer.

Warum beide? Ihr könntet euch darauf einigen, dass sie nur den einen Wagen fährt, und wenn er nicht verfügbar ist, dann geht es halt nicht. Oder du zahlst eben doch für beide Wagen den Aufpreis.

Hier:


steht u. a.

Junge Fahrer können sparen, wenn Sie am Begleiteten Fahren teilgenommen oder ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben.

Begleitetes Fahren steht ja an, und ihr ein Fahrsicherheitstraining zu spendieren ist sicherlich auch keine schlechte Investition. Ich meine für die Zeit „danach“, wenn sie sich mal selbst versichern muss.

Gruß
Christa

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Man muss unterscheiden zwischen der Zeit des Begleitenden Fahrens (also bis zum 18 Geburtstag) und der Zeit danach.
Für die Zeit des Begleitenden Fahrens kann es ausreichen, die Tochter registrieren zu lassen. Bei meiner Versicherung damals war das kostenlos.
Für die Zeit danach würde ich die Tochter auf jeden Fall nur für eins der beiden
PKW registrieren.
Früher mal waren Gelegenheitsfahrten abgedeckt, aber diese Zeiten sind wohl vorbei, da die Unfallgefahr bei Fahranfängern hoch ist.

Ich hatte bei meinen beiden Versicherungsträgern durch die Blume angefragt, was passiert, wenn ich „vergesse“, mein Kind eintragen zu lassen und dieses dann einen Unfall verursacht.
Der Haftpflichtschaden am anderen Fahrzeug würde übernommen - das war die gute Nachricht.
Aber die Versicherung wird den „erschlichenen Rabatt“ nachfordern und eine Vertragsstrafe aufbrummen (wenn ich mich recht erinnere, wäre es die dreifache Versicherungsprämie gewesen). Und natürlich würde anschließend der Vertrag gekündigt.
Ob das leere Drohungen gewesen wären, habe ich damals nicht ausprobiert…

Grüße
Dirk

Hallo,

meines Wissens ist es bei der HUK so, dass man für einen sehr begrenzten Zeitraum (Wochen, nicht Monate!) pro Jahr eine weitere Fahrerin namentlich melden kann, die in dem Zeitraum dann fahren darf. Das kann man auch splitten.
Ich habe in Urlauben damals z.B. einen 24-jährigen Mitfahrer gemeldet, mehr gekostet hatte das nicht.
Denke, das ist nicht Deine Lösung.

Meinst du wirklich „begleitendes Fahren“? Oder nicht doch „begleitetes Fahren“?

Tuscheh…

Darum ging es ihm doch, bzw. das war die Frage. Aber so, wie ich das verstanden habe, kostet das bereits die 300-400 € pro Fahrzeug, er wollte ja nicht einen der Wagen auf dem Namen der Tochter versichern.

@la_habana: bei der HUK24 steht auf der Seite u. a.

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person noch keine 25 Jahre alt oder jünger als die im Kfz-Versicherungsantrag genannten Fahrer ist.

ICH würde es nicht darauf ankommen lassen und die Tochter ordentlich anmelden, aber letztendlich musst du wissen, wie risikofreudig du bist!

Dieser Betrag passt m. E. zu der Zeit nach dem Begleiteten Fahren. Vielleicht kann der Thread-Ersteller hier Klarheit bringen.

Das hatte ich auch nicht vermutet.

Grüße
Dirk

Ja, etwas „Aufklärung“ wäre gut.

Höchstwahrscheinlich JA.
Im Schadensfall wird das sonst richtig teuer.
Also frage an, was das kosten würde.
Bei meiner Versicherung war das umsonst.

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Es war nie die Rede davon, dass ich ein Fahrzeug auf den Namen meiner Tochter anmelde.
Falls ich mich unklar ausgedrückt habe …

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So, mittlerweile hat meine Tochter den Führerschein mit 17 bestanden und fährt mit ihrer Prüfbescheinigung und natürlich einer ebenfalls bei der Führerscheinstelle anzumeldenden Begleitung.
Meine Versicherung (HUK24) erlaubt eine Erweiterung des Fahrerkreis für 2mal 21 Tage kostenfrei.
Nach Ende dieser Zeiten muss dann der Fahrer unter 25 mitversichert werden, was bei unserem Auto(Stand heute) bei 390€ bis zum 31.12.2024.
Da wir 2 Autos haben, sind dadurch 4mal 21 Tage abgedeckt.
Nur zur Aufklärung, was sich ergeben hat.

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