Hallo zamm,
habe einen Behindertenpass und benötige jetzt eine Begleitperson. Ich soll ein Attest (Befund) vom Arzt beibringen in dem die Notwenigkeit bestätigt wird.
Es gibt kein Befund, dass ich eine Begleitperson brauche kommt erst jetzt zum Tragen. Das Sozialamt teilt mir nicht mit (Gehirnschwäche) welcher Arzt mir einen Befund ausstellt. Der Hausarzt ist es nicht und ich weiss es nicht. Bitte wer kann helfen? Besten Dank schon mal.
Hallo,
was soll bitte „Gehirnschwäche“ sein? Hast du eine geistige Behinderung? „Gehirnschwäche“ ist keine Diagnose.
Woher weißt du das, hast du ihn gefragt? Er muss dir zumindest sagen können, wer so einen Befund ausstellen kann. Wenn es kognitive Einschränkungen sind, müssten die von einem Neurologen oder Psychiater festgestellt werden können.
Gruß
Christa
Danke für die schnelle Antwort. Nein ich habe keine Meise:grin: sondern die vom Sozialministerium die mir sagen müsste wer dieses Attest ausstellt. Logo habe ich den Hausarzt gefragt, er weiss es nicht weil er bislang mit solchen Fragen nicht behelligt wurde. Deshalb bin ich hier. Vielleicht hat hier wer Erfahrung und könnte mir weiterhelfen. Der Neurologe würde mich fragen, wie er wissen könnte, dass ich eine Begleitperson benötige. Er kann doch nur feststellen ob ich gaga bin. Danke Dir und noch ein schöner Abend.
Laß Dir einen Termin beim Neurologen geben, der müßte Dir das Attest austellen können.
ramses90
Hallo,
für was benötigst Du eine „Begleitperson“?
Meinst Du evtl. das Merkzeichen „B“?
= Schwerbehindertenausweis?
Wer verlangt von Dir ein ärztliches Attest?
Sorry, aber leider ist deine Falldarstellung völlig unverständlich.
&tschüß
Wolfgang
Liebe Alpendohle, was sind denn deine Einschränkungen?
Und warum brauchst du eine Begleitperson?
Lebst du in Deutschland?
Wir können hier auch nicht hellsehen, wenn du nicht mal verrätst, warum du überhaupt und plötzlich eine Begleitperson brauchst.
Nein, Behindertenpass ist Behindertenpass. In Östereich.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/rehabilitation/behindertenpass.html
Nein, muss man nicht wissen. Belegt aber:
.
… leider ist deine Falldarstellung völlig unverständlich.
Beste Grüße,
Max
Bei österreichischem Recht bin ich natürlich raus…