Hallo zusammen,
eine Frage für eine Bekannte von uns ohne Internetzugang (dass es so was überhaupt noch gibt
):
Ist es „erlaubt“, zu einem Gespräch jemanden, bspw. den Ehemann mitzunehmen?
Hintergrund ist, besagte Bekannte hat eine „Einladung“ zu einem Gespräch bei einem Sachbearbeiter erhalten, mit dem sie Anfang des Jahres schon mal erheblich aneinander gerasselt ist (das ging bis hin zu einer akzeptierten Beschwerde und einem stattgegebenen Widerspruch). Da dieser Herr eine gewisse Veranlagung hat, Aussagen verdreht zu ungunsten des Arbeitslosen zu verwenden (bspw. aus „bestimmte Zeiten wären angenehmer“ wurde „nur diese Zeiten sind ausschließlich möglich“ u.ä.) hätte sie gerne einen „Zeugen“ dabei, falls es wieder zu Querelen kommen sollte.).
Danke und Gruß
abi
Moin!
Ist es „erlaubt“, zu einem Gespräch jemanden, bspw. den
Ehemann mitzunehmen?
Warum sollte das nicht erlaubt sein?
Sagen wir mal so: Ich bin persönlich desöfteren mit diversen Personen sowohl zum Arbeitsamt als auch zu anderen Ämtern gegangen. Es gab zwar öfter ein wenig „Gemoser“ seitens der Bediensteten, aber rausgeworfen hat mich noch nie jemand. Ich würde es also einfach machen. Im Zweifel sollten die Herrschaften dort doch erstmal zeigen, wo steht, das man das nicht darf. Was nicht verboten ist, ist aus meiner Sicht erlaubt.
Gerade weil es bei Ämtern und deren Bediensteten ab und an den Hang zur „Auslegung“ bestimmter Aussagen gibt, empfiehlt sich das im Einzelfall (aus meiner Sicht) sogar.
Gruß vom
Dicken MD.
Hallo,
das ist gar kein Problem.
Ist oftmals auch gar nicht so unerwünscht, z.B. bei sprachl. Problemen des Arbeitslosen wird eine sprachkundige Begleitung gern gesehen!
Sollte es trotzdem mit dem jeweiligen Sachbearbeiter deshalb Differenzen geben, nicht lang diskutieren, sondern nach dem Amtsleiter fragen.
Da regelt sich dann manches sehr schnell von selbst 
Normalerweise dürfte es soweit aber gar nicht erst kommen.
Gruß, Ironlady
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Hi !
Auch mein Mann hatte vor Jahren tierische Problem mit jemanden, allerdings nicht vom Arbeitsamt, sondern von der Berufsgenossenschaft wegen einer Umschulung. Dazu waren auch Termine beim Arbeitsamt notwendig, in welchen regelmäßig der Typ von der BG meinen Mann und den Sachbearbeiter vom Arbeitsamt herabkanzelte und das letzte Wort hatte. Es kam nichts zustande. Bis ich meinen damaligen Chef (Rechtsanwalt !) fragte, ob er beim nächsten Termin mitkäme. Ich war auch dabei. Der BG-Typ war ganz klein mit Hut !!! Plötzlich ging alles so wie mein mann es sich vorstellte !
Also auf jeden Fall, ruhig jemanden seines Vertrauens mitnehmen, das kann und darf keiner verbieten !!!
Ciao
Carmen