Begleitung durch Angehörigen beim Personalgespräch

Hallo zusammen,
zunehmend ruft der AG seine Mitarbeiterinnen zu Einzelgesprächen bzgl. Krankheits-und Fehlzeiten. Hierbei werden diese in entsprechender Regelmäßigkeit und bei entsprechend zurückhaltendem Auftreten psychisch unter Druck gesetzt.
Da die meisten ANinnen dies ohne Rechtsbeistand über sich ergehen lassen, stellt sich die Frage ob die Damen nicht einen bzw. Partner mit zu solchen Gesprächen mitnehmen dürfen.

Wie seht ihr das ?

Besten dank im Voraus !

Hallo,

das glaube ich eher nicht. Evtl. noch ein Betriebsratsmitglied, obwohl das auch schon grenzwertig ist.

Lies dazu mal diesen Artikel, den finde ich ganz gut verständlich http://www.business-wissen.de/personalmanagement/kri…

Gruß
Nita

Hallo

stellt sich die Frage ob die Damen nicht einen Angehörigen
bzw. Partner mit zu solchen Gesprächen mitnehmen dürfen.

Nein. Zumindest nicht, wenn der AG dies ablehnt.

Gruß,
LeoLo

Guten Morgen,

das glaube ich eher nicht.

dito.

Evtl. noch ein
Betriebsratsmitglied,

genau - das würd ich auf jeden Fall machen.

obwohl das auch schon grenzwertig ist.

wieso ist das grenzwertig? Ich kann jeden verstehen, der - zumal wenn es bekannt ist, dass der Vorgesetzte u.U. nicht besonders fair (=unvoreingenommen und konstruktiv) ist - der das macht.

Viele Grüße
Aquilegia A.

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Hallo,

Hallo,

das glaube ich eher nicht. Evtl. noch ein
Betriebsratsmitglied, obwohl das auch schon grenzwertig ist.

„Grenzwertig“ ist bei der Hinzuziehung eines BR zum Personalgespräch höchstens Deine Einschätzung eines grundsätzlich gesetzlich verankerten Rechts.

Lies dazu mal diesen Artikel, den finde ich ganz gut
verständlich
http://www.business-wissen.de/personalmanagement/kri…

In deinem Link wird gar nix gut erklärt, sondern eine arbeitgeberfreundliche Exotenmeinung vertreten.
In allen mir vorliegenden Standard-Kommentaren zum BetrVG (Klebe/Ratayczak, DKK, Fitting, ErfK) wird unisono die Auffassung vertreten, daß die Hinzuziehung eines BR immer dann möglich ist, wenn es in dem Personalgespräch nicht nur, aber auch um arbeitsrechtlich relevante Inhalte geht oder aber - wenn der AG vorher keine Gesprächspunkte mitteilt - gehen könnte

Gruß
Nita

&Tschüß
Wolfgang