Hallo zusammen,
zunehmend ruft der AG seine Mitarbeiterinnen zu Einzelgesprächen bzgl. Krankheits-und Fehlzeiten. Hierbei werden diese in entsprechender Regelmäßigkeit und bei entsprechend zurückhaltendem Auftreten psychisch unter Druck gesetzt.
Da die meisten ANinnen dies ohne Rechtsbeistand über sich ergehen lassen, stellt sich die Frage ob die Damen nicht einen bzw. Partner mit zu solchen Gesprächen mitnehmen dürfen.
wieso ist das grenzwertig? Ich kann jeden verstehen, der - zumal wenn es bekannt ist, dass der Vorgesetzte u.U. nicht besonders fair (=unvoreingenommen und konstruktiv) ist - der das macht.
In deinem Link wird gar nix gut erklärt, sondern eine arbeitgeberfreundliche Exotenmeinung vertreten.
In allen mir vorliegenden Standard-Kommentaren zum BetrVG (Klebe/Ratayczak, DKK, Fitting, ErfK) wird unisono die Auffassung vertreten, daß die Hinzuziehung eines BR immer dann möglich ist, wenn es in dem Personalgespräch nicht nur, aber auch um arbeitsrechtlich relevante Inhalte geht oder aber - wenn der AG vorher keine Gesprächspunkte mitteilt - gehen könnte