Begleitung zu Ämtern

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

meine Nichte ist alleinerziehende Mutter eines 5 jährigen Jungen.
Beide sind sehr umgängliche und nette Menschen.
Jetzt möchte der Kindsvater das halbe Sorgerecht haben, noch dem er sich 4 Jahre kaum gekümmert hat. Die die Gründe kann man nur spekulieren.
Mein kleiner Großneffe ist ein sehr freundliches Kind, sehr Kontaktfreudig –einfach lieb.
Er wächst in Obhut seiner Mutter und seiner Großeltern in geordneten Verhältnissen auf .Es ist handelt sich um eine Großfamilie in einem ehemaligen Bauernhaus.
Aber von seinem Kindsvater will er einfach nichts wissen! Gründe??? Irgendetwas muss in der Vergangenheit vorgefallen sein, aber wir wissen es nicht .Nach dem der Kindsvater das Jugendamt eingeschaltet hat, ist zu mehreren Begegnungsterminen, in Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin, gekommen .Die aber zum größten Teil sehr schlecht verlaufen sind.
Jetzt wird von ‚Seiten des Jugendamtes, versucht das Verhältnis zwischen dem Kleinen und seinem Vater zu verbessern. Was auch von der ganzen Familie unterstützt wird.
Meine Nichte tut wirklich alles, was von ihr verlangt wird. Aber bei jedem Termin den sie beim Jugendamt wahrnehmen muss, ist sie völlig aufgelöst. Es wird ihr immer wieder unterstellt, dass sie die Bemühungen des Amtes boykottiert. Dieses ist ein unhaltbarer Zustand. Deshalb würde ich sie gerne zu diesen Terminen begleiten.
Frage: Habe ich bzw. meine Nichte das Recht dazu? So wie den § 13 des Sozialgesetzbuches verstanden habe, ja!
Was machen wir wenn ich rausgeschickt werde?
Muss meine Nichte sich das überhaupt antun?? Ist sie verpflichtet diese Termine wahr zu nehmen?
Kann sie bei Beleidigungen und falschen Unterstellungen das Gespräch abbrechen? Wenn ja. Mit welchen Folgen!
Dass das alles vorgefallen ist glaube ich, da wir unsere Nicht absolut kennen und vertrauen.
Selbst wenn ich nur die Hälfte glauben würde, wäre das Verhalten dieser Jungendamtsmitarbeiterin noch total unverschämt!!!
Ich bedanke mich im Voraus für eure Zeit und euren guten Willen.
LG
Wilfried

Hallo,
leider weiß ich da auch nicht genau Bescheid, würde an deiner Stelle aber eine Rechtsberatung bzw. einen Anwalt für Familienrecht Rat einholen. Entweder habt ihr eine Rechtschutzversicherung oder du besprichst mit dem Anwalt über eine „Prozeßkostenhilfe“, den Antrag stellt er beim zuständigen Gericht, das heißt, dass die auch nur eine Beratung bezahlen aber es heißt nun mal so, auch wenn man keinen Prozeß führt oder führen will.Aber ich meine da ist juristischer Rat unbedingt notwendig, den man weiß ja wie die Jugendämter ticken und außerdem gibt es eine neue Rechtssprechung von 2012 bzgl. des Umgangsrechts mit den Vätern auch wenn die kinder unehelich sind.
MFG sabine2111