Hallo Levay,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du dir über deine Worte
Gedanken gemacht hast. Es gibt verschiedene Theorien über die
Strafzwecke, und weil ich in wenigen Tagen mündliche Prüfung
habe, habe ich die auch gerade im Kopf. Die Theorien lassen
sich in zwei Gruppen einteilen, die relativen und die
absoluten Strafzwecklehren nämlich.
Das ist interessant. Jetzt wir ja doch wieder noch weiter vom Ursprungsposting abgekommen, aber ich bin ganz Ohr (oder eher ganz Auge
).
Wesen der relativen Theorien ist, dass sie eine
gesellschaftliche Wirkung bezwecken. Es geht also immer um
eine Art von Prävention.
Die absoluten Strafzwecklehren basieren entweder auf der Sühne
(ist aber abwegig, denn erzwungene Aussöhnung kann es nicht
geben)
Naja. Doch. Es gibt Straftäter, die vor dem Schafott stehend aufrichtig bereut haben sollen. Das ist dann nicht mehr erzwungen und kann gelten gelassen werden.
oder eben (und vor allem) auf dem Gedanken der
Vergeltung.
O.k. Mit dieser Wortregelung kann ich leben. „Rache“ gehört nämlich zu der Art von Sprachregelung, mit der man Ansichten zu dem Thema niederzureden versucht, indem man sie in eine Art Law-and-Order-Hassprediger-Schublade steckt.
So, und wenn du dir jetzt mal deine Argumentation ansiehst: Wo
ordnest du die ein? Bei der Vergeltung noch. Dass du betonst,
keine „Rache“ zu meinen, ändert doch daran nichts. Für dich
ist es eine Frage von Gerechtigkeit. Das ist ja auch in
Ordnung so, Kant war deiner Meinung
, aber dann sag es doch
auch so.
Hallo Emanuel. Außer den kategorischen Imperativ hast du noch andere interessante Ansichten.
Präventionsgedanken kommen bei dir nämlich gar nicht
vor.
ich sehe da doch eine Mischform. Vergeltung (Opfer, Hinterbliebene, Gesellschaft) und Prävention (Täter wird von weiteren Straftaten abgehalten)
Levay