Begnadigte terroristen, Gewinne abschöpfen

Hallo,
ist es denkbar, dass christian Klar und Konsorten nach einer Begnadigung Bestsellerautoren mit Millionenverträgen werden könnten? Oder schöpft man Gewinne wegen der Kosten der Ermittlungen und Opferentschädigungen ab?

Gruß und Dank
rakete

ist es denkbar, dass christian Klar und Konsorten nach einer
Begnadigung Bestsellerautoren mit Millionenverträgen werden
könnten?

Natürlich ist das denkbar. Sie wären nicht die ersten.

Oder schöpft man Gewinne wegen der Kosten der
Ermittlungen und Opferentschädigungen ab?

Von Staats wegen wohl kaum, aber die Opfer bzw. deren Hinterbliebene könnten zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen.

aber die Opfer bzw. deren
Hinterbliebene könnten zivilrechtlich gegen die Täter
vorgehen.

Hallo,
jetzt noch?
Gibt es da keine Verjährung?
Grüße
Ulf

Hallo,

natürlich haben die ausgesorgt. Ist in unserer Mediengesellschaft so. Auch der „Kannibale“ von Rotenmburg muss sich wenn er entlassen wird wohl keine finanziellen Sorgen um seine Zukunft zu machen, Buch/Filmrechte/Talkshows, davon lässt sich leben. Es kann sich zumindest finanziell lohnen jemand anderen aufzufressen :smile: Ob Paris Hilton, Uschi Obermayer oder eben ExTerrorist von einem „Promi“ Bonus lässt es sich mittlerweile mehr als gut leben.
Ermöglicht wird dass nicht durch die bösen Medien die uns das dauernd servieren, sondern durch den Konsumenten der eben die Zeitschriften kauft und die Sendungen schaut.

Gruß elmore

Mediengesellschaft so. Auch der „Kannibale“ von Rotenmburg
muss sich wenn er entlassen wird wohl keine finanziellen
Sorgen um seine Zukunft zu machen,

Wenn sein Strafverteidiger nicht die Hand aufgehalten hat. Vermutlich hat der bei Übernahme des Mandates eine Honorarvereinbarung vorgelegt, die künftige Einkünfte des Mandanten berücksichtigt.

jetzt noch?

Vielleicht gibt es längst vollstreckbare Titel. So wäre ich zumindestens vorgegangen.

Gibt es da keine Verjährung?

Sicher, aber mit einem guten Rechtsbeistand kann man damit umgehen.

Gibt es da keine Verjährung?

Sicher, aber mit einem guten Rechtsbeistand kann man damit
umgehen.

Und wie soll das gehen?

Grüße
Martin

Hallo,

ist es denkbar, dass christian Klar und Konsorten nach einer
Begnadigung Bestsellerautoren mit Millionenverträgen werden
könnten?

Natürlich ist es denkbar, das kommt einfach darauf an, wie groß das Interesse der lesenden Bevölkerung ist, ein solches Buch zu lesen.

Oder schöpft man Gewinne wegen der Kosten der
Ermittlungen und Opferentschädigungen ab?

Die Kosten der Ermittlungen oder wohl hier besser des Strafverfahrens sind im Urteil ausgesprochen worden. Wenn er sie noch nicht gezahlt hat, dann wird dies nunmehr erfolgen, so noch keine Verjährung eingetrete ist.

Die Ansprüche der Opfer sind wohl verjährt, wenn diese bisher noch keine Titel gegen ihn erlangt haben (geht ja auch, wenn er im Gefängnis sitzt).
Gruß
Dea

Hallo…

das dürfte eher einfach sein…Titel erwirken…der Titel selbst verjährt erst in 30 Jahren…

…das macht mich sehr traurig
Hallo,
danke für die schnellen Antworten. Wenn man jetzt seine Verbrechen nach diesem Schema plant: Besonders grausam, brutal, spektakulär (z.B. Charles Manson), rechtzeitig ein paar gute Medienberater befragt, 15 Jahre auf einer Backe absitzt (naja, manche kriegen ja doch etwas mehr), habe ich doch Zweifel an dem Strafvollzugssystem. das hat mit Resozialisierung nichts zu tun, wenn die noch Geld abgreifen können.
Fazit: wenn schon, dann wirklich Lebenslang. Todesstrafe tät im „Einzelfall“ auch nichts schaden. Beides wird in Demokratien praktiziert, aber das ist ein anderes Thema.
Gruß
rakete

danke für die schnellen Antworten. Wenn man jetzt seine
Verbrechen nach diesem Schema plant: Besonders grausam,
brutal, spektakulär (z.B. Charles Manson), rechtzeitig ein
paar gute Medienberater befragt, 15 Jahre auf einer Backe
absitzt (naja, manche kriegen ja doch etwas mehr), habe ich
doch Zweifel an dem Strafvollzugssystem.

Das hat nur mit Strafvollzugssystem nichts zu tun. Du hast nach der Möglichkeit gefragt, die eigene Geschichte zu vermarkten. Und darauf hast du Antworten bekommen. Es gibt im Strafrecht keine Strafe, die heißt, dass man keine Bücher mehr schreiben darf. Die Hauptstrafen sind eben Gefängnis und Geldstrafe; dann gibt’s noch ein Fahrverbot und irgendwelche Nebenfolgen. Aber „keine Bücher mehr schreiben dürfen“ gehört natürlich nicht dazu. Die Grundrechte aus Art. 5 GG würden das auch unmöglich machen und die solltest du in ihrer Bedeutung nicht unterschätzen.

das hat mit
Resozialisierung nichts zu tun

Eben. Es ging in deiner Frage in keinster Weise um Aspekte der Strafe oder Resozialisierung.

wenn schon, dann wirklich Lebenslang.

Das ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, jedenfalls nicht in dieser Grundsätzlichkeit. Trotzdem gibt es ja Menschen, die nie wieder in Freiheit gelangen. Und falls du das in der Presse nicht aufmerksam genug gelesen haben solltest: Vorliegend geht es um die Frage einer BEGNADIGUNG durch den Bundespräsidenten.

Todesstrafe tät
im „Einzelfall“ auch nichts schaden. Beides wird in
Demokratien praktiziert

Es gibt jedenfalls nur zwei westliche Staaten, die das praktizieren: Japan und die USA. Aber selbst wenn es 20 wären: Was ist durch die Todesstrafe gewonnen?

Levay

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Hallo!

Wenn man jetzt seine
Verbrechen nach diesem Schema plant: Besonders grausam,
brutal, spektakulär (z.B. Charles Manson), rechtzeitig ein
paar gute Medienberater befragt, 15 Jahre auf einer Backe
absitzt (naja, manche kriegen ja doch etwas mehr), habe ich
doch Zweifel an dem Strafvollzugssystem.

Dir ist hoffentlich klar, daß Deine Darstellung mit der Realität nicht einmal entfernte Ähnlichkeit hat. Eine vieljährige Freiheitsstrafe ist für den Betroffenen ein extremer Einschnitt ins Leben, der i. d. R. von sozialen Bindungen bis zu beruflichen Perspektiven restlos alles zerstört und seine Spuren in Psyche, Charakter und Lebensfähigkeit hinterläßt. Abgesehen von ethischen Gesichtspunkten, von Menschenrechten und Verfassungsgeboten, kann eine Gesellschaft kein Interesse daran haben, mit Vorsatz solche gebrochenen Lebensläufe und Persönlichkeiten zu erzeugen. Diese Menschen kommen mehrheitlich nicht wieder auf die Füße und werden dauerhafte Fälle für die Sozialämter.

Die gleiche Gesellschaft, die den Sinn jahrzehntelanger Inhaftierung ausschließlich mit Rache zu begründen vermag, zeigt in wenigen Einzelfällen besonderes Interesse am Häftling nach seiner Entlassung, zahlt für seine Geschichte, um sich sodann zu beschweren, daß sie bezahlt hat. Bemerkst Du den Hirnriss?

Todesstrafe tät im „Einzelfall“ auch nichts schaden. Beides wird in
Demokratien praktiziert, aber das ist ein anderes Thema.

So verpackt man sein hauptsächliches Anliegen. Wikipedia hält einen lesenswerten Beitrag zur Todesstrafe bereit.

Gruß
Wolfgang

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Fazit: wenn schon, dann wirklich Lebenslang. Todesstrafe tät

… und das ist von unserem Strafrecht nicht gewollt. Außerdem „15 Jahre auf einer Backe absitzen…“, ich glaube kaum , dass man eine so lange Freiheitsstrafe auf einer Backe absitzen kann. Übrigens: Mohnhaupt sitzt 24 Jahre und nicht 15 !

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Hallo!

Das ist ein ziemlich unsinniges Argument. In so einem Fall würden die Leute ja nicht irgendwoher dubioses Geld bekommen, sondern verdienen es deswegen, weil ihnen andere freiwillig geben, weil sie es freiwillig kaufen.

Gruß
Tom

Hallo,

a) Du machst mich traurig.

b) Der Artikel gehört nicht ins Rechtsbrett.

c) Wie kannst Du Dir sicher sein, dass 25 Jahre _keine_ angemessene Strafe ist, schonmal erlebt? Weißt Du wie hart so etwas ist?

d) Macht Geld glücklich? Alternativ: Kann es 25 Jahre Freiheitsentzug „ausgleichen“?

e) Todesstrafe ist tatsächlich ein anderes Thema, auch wenn es in Demokratien praktiziert wird. Aber diese sind keine, in der das Recht auf Leben geachtet wird, sondern in der das Prinzip der Rache/Rächung gilt. Rache - eine Sache, vor der Dein Artikel strotzt. Und hier bin ich froh in einem Land zu sein, dass auch einem Schwerverbrecher Abwehrrechte zugesteht und mit einem Leben nicht so umgeht, wie mit Fliegenklatsche und Fliege.(1)

mfg
Andreas

(1) Bitte schreib in Deiner Antwort nichts von: Warum sollen wir das Leben des Verbrechers schützen, wenn er das Leben der Anderen ausgelöscht hat. Dann hast Du nämlich meinen Beitrag nicht verstanden.

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Hallo!

danke für die schnellen Antworten. Wenn man jetzt seine
Verbrechen nach diesem Schema plant: Besonders grausam,
brutal, spektakulär (z.B. Charles Manson), rechtzeitig ein
paar gute Medienberater befragt, 15 Jahre auf einer Backe
absitzt (naja, manche kriegen ja doch etwas mehr), habe ich
doch Zweifel an dem Strafvollzugssystem.

Erstens sind auch 15 Jahre sicher nicht leicht abzusitzen, zweitens müsste man ja sicher gehen, dass das beonders grausam und am besten noch heimtückisch ist, damit man eine gute Geschichte draus machen kann. Das würde die Tat im Ergebnis wohl zum Mord werden lassen, dafür gibt’s aber nicht 15 Jahre, sondern Lebenslänglich.

Der „durchschnittliche Lebenslängliche“ in meinem Landgerichtsbezirk sitzt nach meinen Informationen so in etwa 19 Jahre - da müsste man also ein wenig eher anfangen, sonst ist man nachher zu alt für den Medienrummel.
Ich muss ehrlich sagen, dass mich Menschen wie Magnus G., die schon nach kurzer Zeit in einem Buch als geläuterte Christen auftreten und nun auch noch eine gemeinnützige Siftung gründen wollen, absolut aus der Haut fahren lassen.
Ändern kann man aber daran nichts. Es ist der Lauf der Dinge. Wenn jemand wegen Raubes im Knast sitzt, einen Menschen angeschossen hat, meinetwegen eine junge Mutter in den Rollstuhl geschossen hat und im Knast irgendeine Hauptschulabsolventin heiratet, die ihn über einen Brief kennengelernt hat, dann wollen die Menschen das im Fernsehen sehen. „Wir“, damit meine ich den Großteil der Bevölerung, sind doch diejenigen, die solchen widerlichen Typen noch eine Plattform liefern um ihren Sermon von sich zu geben. Was niemand einschaltet, wird auch nicht berichtet. Was niemand kauft, wird auch nicht verlegt.

das hat mit
Resozialisierung nichts zu tun, wenn die noch Geld abgreifen
können.

Jemanden aus dem Knast zu entlassen und dafür zu sorgen, dass er finanziell immer von der Sozialhilfe abhängig sein wird, ist ein besserer Ansatz zur Resozialisierung?

Fazit: wenn schon, dann wirklich Lebenslang. Todesstrafe tät
im „Einzelfall“ auch nichts schaden. Beides wird in
Demokratien praktiziert, aber das ist ein anderes Thema.

Darüber erübrigt sich eigentlich eine Diskussion, die Antwort an diejenigen, die das fordern, kann zu beiden Ideen eigentlich nur folgendermaßen lauten: Mit unserer Verfassung funktioniert weder das eine noch das andere.
Gruß,

Florian.

Keine Rache, nur die ‚richtige‘ Strafe
Hallo Nordlicht,

Fazit: wenn schon, dann wirklich Lebenslang. Todesstrafe tät

… und das ist von unserem Strafrecht nicht gewollt.

Nein, ich fordere keine Rache. Die steht bekanntlich nur Gott zu (…die Rache ist mein…), sondern nur eine angemessene Strafe. Hinterbliebene werden sich mit recht fragen, warum räumt man dem Mörder eine Gnade ein, die er seinen Opfern nicht gewährt hatte.
Ich wollte hier jetzt aber keine Diskussion über die Todesstrafe losbrechen. Da wird mit recht gesagt, dass das in ein anderes Bret gehört (Kann gern in ein anderes Brett verschoben werden).

Außerdem

„15 Jahre auf einer Backe absitzen…“, ich glaube kaum , dass
man eine so lange Freiheitsstrafe auf einer Backe absitzen
kann. Übrigens: Mohnhaupt sitzt 24 Jahre und nicht 15 !

Ich hatte das auf keine Person bezogen.

Zur Schwere der Tat:
Die Terroristen wollten unsere rechtstaatliche Ordnung vernichten. Beinahe wäre ihnen das geglückt. Ausdrücklich sollte sich die Fahndung bis „an die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit“ vorwagen.
Das hätte unseren Staat sehr gefährden können, bis hin zu einer Art Ermächtigungsgesetz wie bei den Nazis (Reichstagsbrand). In meinen Augen also höchststrafenwürdig.
Aber das gehört hier auch nicht her.

Gruß
rakete

Hallo,

Nein, ich fordere keine Rache. Die steht bekanntlich nur Gott
zu (…die Rache ist mein…), sondern nur eine angemessene
Strafe. Hinterbliebene werden sich mit recht fragen, warum
räumt man dem Mörder eine Gnade ein, die er seinen Opfern
nicht gewährt hatte.

Und das nennt man dann Rache.

Du solltest Dir wirklich mal vor Augen führen, wozu die Strafe in unserem Staat eigentlich dient.

Ich wollte hier jetzt aber keine Diskussion über die
Todesstrafe losbrechen.

Machst Du aber.

Außerdem
„15 Jahre auf einer Backe absitzen…“, ich glaube kaum , dass
man eine so lange Freiheitsstrafe auf einer Backe absitzen
kann. Übrigens: Mohnhaupt sitzt 24 Jahre und nicht 15 !

Ich hatte das auf keine Person bezogen.

Und wie kommst Du darauf, dass es immer maximal 15Jahre sind?

Zur Schwere der Tat:
Die Terroristen…
…In meinen Augen also höchststrafenwürdig.

Und was genau ist jetzt an ‚lebenslänglich‘ nicht die Höchststrafe?

Gruß
loderunner

Hallo!

Nein, ich fordere keine Rache. Die steht bekanntlich nur Gott
zu (…die Rache ist mein…), sondern nur eine angemessene
Strafe.

Dann ist aber…

Hinterbliebene werden sich mit recht fragen, warum
räumt man dem Mörder eine Gnade ein, die er seinen Opfern
nicht gewährt hatte.

…deine Argumentation unschlüssig.

Gruß
Tom

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du dir über deine Worte Gedanken gemacht hast. Es gibt verschiedene Theorien über die Strafzwecke, und weil ich in wenigen Tagen mündliche Prüfung habe, habe ich die auch gerade im Kopf. Die Theorien lassen sich in zwei Gruppen einteilen, die relativen und die absoluten Strafzwecklehren nämlich.

Wesen der relativen Theorien ist, dass sie eine gesellschaftliche Wirkung bezwecken. Es geht also immer um eine Art von Prävention.

Die absoluten Strafzwecklehren basieren entweder auf der Sühne (ist aber abwegig, denn erzwungene Aussöhnung kann es nicht geben) oder eben (und vor allem) auf dem Gedanken der Vergeltung.

So, und wenn du dir jetzt mal deine Argumentation ansiehst: Wo ordnest du die ein? Bei der Vergeltung noch. Dass du betonst, keine „Rache“ zu meinen, ändert doch daran nichts. Für dich ist es eine Frage von Gerechtigkeit. Das ist ja auch in Ordnung so, Kant war deiner Meinung :wink:, aber dann sag es doch auch so. Präventionsgedanken kommen bei dir nämlich gar nicht vor.

Levay