Begrenzte Laufzeiten von Gutscheinen

Hallo Experten,

immer wieder liest man ja, dass die zeitliche Begrenzung von Gutscheinen (z.B. Geschenk-Gutschein für einen Geburtstag) nicht zulässig ist.

Siehe z.B.:
http://medien-internet-und-recht.de/druckversion_mir…

Schön und gut, aber leider ist die zeitliche Begrenzung dennoch gang und gäbe. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe und gerade bei den kleinen Geldmengen (z.B. 25 EURO) lohnt weder der Anwalt, noch der Gang vor Gericht. Dennoch ist ein Verlust des Geldes natürlich ebenfalls ärgerlich und eigentlich inakzeptabel (schließlich wurde ja schon bezahlt).

Nun meine Frage(n):

  1. Ist die zeitliche Begrenzung wirklich immer unzulässig, oder gibt es auch Ausnahmen.

  2. Wie geht ihr praktisch vor, um von Anfang an solche Begrenzungen zu vermeiden (d.h. so dass diese erst gar nicht auf den Gutschein geschrieben/gedruckt wird) bzw. was tut man am Besten, wenn der Gutschein schon „abgelaufen“ ist und der Verkäufer sich mit Hinweis darauf vehement weigert, den Gutschein noch einzulösen.

(Bitte keine Hinweise wie „Erst gar keinen Gutschein kaufen“, denn als Beschenkter hat man ja schließlich keine Wahl…)

Gruß,
Sax

Zur Klarstellung
Servus,

nochmals zur Klarstellung: Ich rede hier nicht von Gutscheinen, wie z.B. Amazon-Rabattaktion etc. die vom Verkäufer als Werbemittel eingesetzt werden, sondern von Gutscheinen auf Waren und/oder Dienstleistungen, bei denen man vorher bezahlt und der Beschenkte die Leistung/Ware dann später in Anspruch nehmen kann.

Gruß,
Sax

Hallo Sax,

nachfolgend ein hilfreicher link zu diesem - zugegeben - etwas heiklen Thema:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ125067855720565/link275182A…

Viele Grüße
Eve*

Ich hätte gesagt, es gibt keinen Ausnahmen, aber genau kenne ich mich damit nicht aus, allerdings hat mir bis jetzt immer eine kleine „Drohnung“ ( in nette Worte verpackt ) mit dem Inhalt, sich in dieser Angelegenheit mal an die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben zu wenden, immer geholfen!