Begrenzter Auslandaufenthalt

Hallo,
im Urlaub auf den Kanaren habe ich mit einem deutschen Ehepaar gesprochen, welches seit kurzem in Rente ist. Die Leute haben sich auf Teneriffa eine Wohnung für das ganze Jahr gemietet. Obwohl es sich hier um ein gemeinsames Europa (Spanien/Deutschland) handelt dürfen die Leute nur 3 Monate unangemeldet auf der Insel bleiben. Es genügt jedoch, wenn beide Personen an nur einem Tag nach Deutschland fliegen und dann z. B. sofort wieder am Flughafen zurück nach Teneriffa einsteigen würden.
Kann mir ein User mitteilen, wo hier der Sinn liegt, und wer mich denn kontrolliert? Es weis und überprüft doch keine Behörde wann ich wieder von Teneriffa nach Deutschland reise oder umgekehrt. Am Flughafen muss ich zwar den Personalausweis vorzeigen, jedoch wird der bezüglich Ein- und Ausreise nicht behördlich überprüft. Da hätten die viel zu tun. Danke für die Antwort!

Grüsse fuerte

Hallo

Es weiß und überprüft auch keine Behörde, ob ich z. B. auf dem Bürgersteig parke, selbst wenn ich dies mit stundenlang laufendem (vorzugsweise Diesel-)Motor tue.
DAS ist also überhaupt kein Argument.

Denn Sinn weiß ich natürlich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass dadurch eine Überbevölkerung vermieden werden soll. Oder dass es dadurch erleichtert werden soll, bestimmte Leute auf unkomplizierte Weise wieder für den größten Teil des Jahres loswerden zu können, die da als Dauerresidenten auffallen und sich irgendwie als störend erweisen.

Den Sinn kann ich Dir nicht sagen. Allerdings steht in den Bestimmungen nichts von " 3 Monate" je Einreise, es wäre auch lebensfremd.
Denn so könnte man ja deiner und der Rentner Ansicht nach nahe zu 360 Tage im Jahr dort anmeldefrei leben wenn man zwischendurch 3 x aus- und wieder einreist.

Wer und wie es kontrolliert wird kann ich Dir nicht sagen. Aber z.B. die Mietverträge müssen m.E. gemeldet werden.

http://www.portal-de-canarias.com/html/residencia.html

Mit EU oder so hat es nur am Rande zu tun. Auch innerhalb Deutschlands müsstest Du dich ja bei Aufenthalt an einem 2. Wohnsitz anmelden.

MfG
duck313

Kann es möglicherweise mit den deutschen Behörden zusammenhängen und mit der Rentenzahlung bei einem Hauptwohnsitz im Ausland?

Hallöchen,

es geht um so etwas Profanes wie das Einwohnermelderecht.
Bis 3 Monate geht man von Gästen / Touristen aus, darüber hinaus muss man sich halt anmelden.
Ich finde das nun ganz und gar nicht ungewöhnlich.
Wer dort seinen Wohnsitz hat, sollte sich doch auch dort anmelden.

Es gibt aber viele Foren, die sich damit beschäftigen. Nicht ganz unwesentlich dürften Kranken- und Sozialversicherung sein.

wie lange darf man in D einen Wohnsitz haben, ohne sich beim Meldeamt zu melden?

Servus,

es geht da um Vorhalten und Planung von Infrastruktur im weitesten Sinne dieses Begriffs, außerdem darum, mit wessen Steuern diese finanziert wird; mittelbar um alles, was man mit statistischen Erhebungen über die Bevölkerung eines Ortes, einer Region, eines Landes machen kann.

Einzelne Kasper, die hier

sind statistisch belanglos, man berücksichtigt sie als ‚Hintergrundrauschen‘ - nur für sich selber sind sie werweißwie wichtig, sonst für niemanden.

Schöne Grüße

MM

Nein, es ist eine spanische Forderung. Den Grund kannst Du in meinem Link nachlesen.
Und mit der deutschen Rente hat es nichts zu tun. Die würde ja problemlos auch ins Ausland ( auch nicht EU) überwiesen.