Begrenzung bei Urlaub?

Hallo zusammen,
gibt es eine Begrenzung bei der Dauer zusammenhängend genommenen Urlaubs?
Der Hintergrund ist folgender: Eine Kollegin von mir hat früher im November 4 Wochen zusammenhängend Urlaub genommen, weil sie dann immer nach Indien reist. Mittlerweile hat sie den Urlaub auf Dezember verschoben (angeblich weil es im November so viel regnet in Indien) und den Urlaub auf 6 Wochen verlängert (da passen die Weihnachtsfeiertage natürlich schön rein). Und nun will sie schon zum zweiten Mal auch noch die erste Januarwoche mit für sich beanspruchen. Das heißt, sie wäre ganze 7 Wochen abwesend, während derer ich ihre Vertretung machen müsste. Beim letzten Jahreswechsel war noch eine andere Kollegin die Vertretung und auch die hat schon mit ihr regelrecht wegen der ersten Tage des neuen Jahres streiten müssen. Jetzt versucht sie das gleiche Spiel bei mir und das geht mir gegen den Strich. Hätte ich eine rechtliche Handhabe, die ich unseren Vorgesetzten vorlegen könnte, um eindeutig zu belegen, dass sowas nicht zulässig ist? Ich habe ihr bereits gesagt, dass ich das in der Form ablehne, aber so wie ich sie kenne, wird sie trotzdem versuchen, es bei den Vorgesetzten durchzubekommen und die Tatsachen ein wenig beschönigen.
Ihr Argument ist ja immer, da wäre sowieso nichts los, aber es geht hier einfach ums Prinzip und stimmen tut das auch nicht. Zumindest im Dezember ist immer so eine gewisse „Jahresendpanik“, weil jeder noch schnell irgendwas fertig machen will.

Vielen Dank und Freundliche Grüße.

Leider kenne ich mich mit dieser Thematik nicht aus. Beste Grüsse!

Oh… da kann ich leider nicht helfen… sorry!
MfG
M.Chr.Andre

Schau doch mal hier http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/4…
Ich denke, damit solltest du Klarheit haben!

Hallo,soviel ich weiß ist da eine Sonderzulassung nötig aber ich habe kein Hintergrundwissen und möchte deshalb lieber nicht als Quelle gelten :wink:

Also eine rechtliche Handhabe hast du meines Wissens nach nicht. Aber ich würde das mit deinen Chefs besprechen, dass du dich an Weihnachten gerne mit deiner KOllegin abwechseln würdest, sie das aber nicht einsieht. Bei uns geht das immer nur mit dem Einverständnis der anderen KOllegen. Vorallem an Tagen wie Weihnachten, Neujahr, Sommerferien und Brückentagen. LG

Hallo miablume,
ich selbst möchte in der Zeit gar nicht freimachen. Aber wir sind 6 Sekretärinnen, die sich miteinander abstimmen müssen. Und 3 der anderen haben zumindest tageweise Bedarf angemeldet in diesem Zeitrahmen. Aber das will diese eine Kollegin einfach nicht akzeptieren und einsehen. Sie scheint regelrecht zu glauben, dass sie alleinigen Anspruch auf diese Zeit hat, weil „ihr das wichtig ist und eh nichts los ist“, wie sie immer sagt.

@PioneerBerlin:
Danke für den Link, aber zu meiner konkreten Fragestellung steht da nichts drin. Nur, wie lange der Urlaub mindestens zu gewähren ist.

Eine gesetzliche Begrenzung gibt es nur für die Urlaubslänge durch das Verbot der Urlaubsstückelung. Der Urlaub ist nach Möglichkeit in einem Stück, ohne Unterbrechung zu gewähren.
Hiervon kann nur durch dringende betriebliche Gründe abgewichen werden.
In dem geschilderten Fall kann jedoch der Arbeitgeber das Anhängen von Feiertagen an den gesetzlichen Urlaub ausschließen.
Frage: gibt es bei den anderen Mitarbeitern Probleme durch eine andere Handhabung bei der Urlaubsgewährung von seiten des Arbeitgebers?
Dieses sollte einheitlich vom Arbeitgeber gehandhabt werden.

Hallo,

also bei uns im Bereich zumindest gibt es niemanden, der sooo lange Urlaub nimmt, maximal 4 Wochen. Bisher ging es ja auch, aber sie zieht es nun immer mehr in die Länge.
Ich befürchte, das Anhängen der Feiertage abzulehnen geht auch nicht so einfach. Unsere Arbeitszeit ist so kalkuliert, dass wir die Tage zwischen den Jahren indirekt mit rausarbeiten und damit von der Arbeit freigestellt werden können, ohne extra Urlaub zu beantragen. Wir müssen nur Bescheid geben, dass wir nicht da sein werden. Das soll sie ja auch nicht. Aber dass sie immer auf diesen Zeitrahmen beharrt und mittlerweile eben von Ende November bis Anfang Januar abwesend sein will, macht das Maß einfach voll.

Warum ärgerst du dich dann darüber ? Wenn sie ihren Urlaub auf einmal nehmen will und dafür den Rest des Jahres da ist, ist doch auch ok ? Wenn es arbeitstechnisch für dich nicht in Ordnung ist musst du dich an die chefs wenden. Deine Kollegen müssen sich schon selber wehren. Warum tut ihr euch da nicht zusammen ? Da dürfte sie normal keine Chance habe. LG

Kann Dir leider nicht weiterhelfen, nur einen Tip geben.
Man sollte sich unter Kollegen helfen und wenn es zeitweise mal mehr Arbeit und Stress gibt, geht das auch wieder vorbei.

Es geht nicht um Stress, sondern darum, dass es einfach unverschämt ist, fast 2 Monate am Stück Urlaub machen zu wollen. Und das prinzipiell in einer Zeit, wo andere auch mal freinehmen wollen.

möchte Dir nicht zu nahe treten, kann dir auch nicht helfen. Wenn die Geschäftsleitung zustimmt, kannst du wenig machen. Weiß nur, dass Urlaub möglichst am Stück genommen werden soll und nicht kleckerweise.

Es geht nicht um Stress, sondern darum, dass es einfach
unverschämt ist, fast 2 Monate am Stück Urlaub machen zu
wollen. Und das prinzipiell in einer Zeit, wo andere auch mal
freinehmen wollen.

Hallo,
einfach mal den Vorgesetzten mit den Argumenten gegen eine derart lange Urlaubsgewährung ansprechen.
Eine so lange Urlaubsvertretung und die damit verbundene Doppelbelastung der (des) Arbeitskollegen über eine so lange Zeit, ist bei einer fairen Beurteilung kaum zumutbar.
Ein gesetzliches oder arbeitsrechtliches Verbot besteht jedoch nicht.
Bei Misserfolg eventuell auch den Betriebsrat (falls vorhanden) einschalten, oder falls gewünscht eine jährlich mit der Kollegin wechselnde Urlaubszeit zum Jahresende vorschlagen.

Hallo,

ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten, da ich mich in rechtlichen Fragen nicht auskenne. Solltest vielleicht mal einen Rechtsanwalt fragen oder im Tarifvertrag nachschauen.

Gruß A-A

Ich würde dem Vorgesetzten die Sachlage vortragen und die Rücksichtslosigkeit der Kollegin anprangern!