Hallo, das Finanzamt hat bei der Nutzung eines Firmenwagens die Pendlerpauschle auf 4.500 Euro begrenzt. „Die Entfernungspauschale wurde für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nicht mit dem eigneen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt wurden, auf 4.500 Euro begrenzt“ - verstehe ich hier was falsch, der Firmenwagen ist doch auch zur Nutzung überlassen???
Danke für Licht in meinem Verständnisdunkel!
Gudrun