Hallo,
kann mir den mal jemand allgemeinverständlich erklären?
Trifft es das so in etwa „dem Buchstaben des Gesetzes nach in Auslegung…“?
Gruß
Selorius
Hallo,
kann mir den mal jemand allgemeinverständlich erklären?
Trifft es das so in etwa „dem Buchstaben des Gesetzes nach in Auslegung…“?
Gruß
Selorius
kann mir den mal jemand allgemeinverständlich erklären?
Trifft es das so in etwa „dem Buchstaben des Gesetzes nach in
Auslegung…“?
der begriff formaljuristisch ist heute eher negativ belastet.
wird eine aussage als formaljuristisch bezeichnet, dann „klebt“ sie starr am wortlaut einer rechtsvorschrift, ohne etwa den sinn und zweck des gesetzes/gesetzgeberwillens zu beachten.
eine auslegung der vorschrift nach anderen juristischen methoden (historisch/telos/systematisch) findet damit gerade nicht statt.
Hoi.
Ich würde folgendes Beispiel wählen: Jemand legt Widerspruch gegen eine Entscheidung einer Behörde ein, dies jedoch verspätet.
Die Behörde beruft sich allein auf die Verfristung, ohne auf die Argumente der Gegenseite mit einem Wort einzugehen, obwohl sie das auch machen könnte, damit der Bürger die Entscheidung besser nachvollziehen kann.
Ciao
Garrett