Begriff gelegentlich aber nicht regelmäßig

Ich suche hier jemanden, der die Begrifflichkeit „gelegentlich“ sowie „mehr als gelegentlich“ und „nicht regelmäßig“ unter Hinweis auf Rechtssprechung erklären kann.

Kaminkehrer / Schornsteinfeger / Schlotfeger

Zum Hintergrund: Ich habe mir in mein EfH einen Holzkamin mit Scheibe einbauen lassen. Aus Zeitgründen / praktischen Gründen beheitze ich aber mein EfH überwiegend mit der Ölheizung. Jedoch nur in den kalten frostigen Wintermonaten, - also durchschnittlich alle 2 Wochenenden wird der Holzkamin benutzt.

Nun gibt es gemäß Bayerisches Kaminkehrerhandwerk folgende Paragraphen:

1.6: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „mehr als gelegentlich, - aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätten“ sind 2 Kehrungen jährlich vorzunehmen.

1.7: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „gelegnetlich benutze Feuerstätten“ sind 1 Kehrung jährlich vorzunehmen.

Wer bestimmt was „mehr als gelegnetlich“ oder „gelegtenlich“ ist.

Hallo Kehrer
Wenn Du Deinen Kamin heute, in 4 Tagen, dann in 20 Tagen und in 22 Tagen 2 mal am Tag benutzt, ist es gelegentlich.
Wenn Du ihn alle zwei Tage oder jeden Donnerstag oder an einem beliebigen Wochentag, aber einmal die Woche benutzt, ist es regelmäßig.
Gruß
Rochus