„Abgaben ohne Gegenleistung“ oder zumindest mal sehr geringfügiger Gegenleistung wird von Otto Normalverbraucher üblicher Weise als Abzocke bezeichnet. Aber welchen Begriff haben Juristen dafür? Gebühren paßt nicht, da Gebühren ja für eine Gegenleistung erhoben werden, egal ob das nun die Anfertigung einer Fotokopie ist, oder daß man irgendwo parken kann oder sonstiges. Steuer paßt ebenfalls nicht, da sie nur vom Staat erhoben werden kann.
Wie sagt ein Jurist also dazu, wenn jemand mit fadenscheinigen Argumenten versucht, Geld einzuziehen, aber keine Gegenleistung aufzuweisen hat?
Mir geht es hier nicht um die Bewertung, auch nicht darum, ob es eine Betrugsmasche ist oder nicht, sondern nur um den Begriff. Otto Normalverbraucher nennt es Abzocke und wie heißt es im juristischen Jargon?
Bei google habe ich bislang kein Aquivalent finden können und so hoffe ich, daß hier jemand etwas mehr weiss
„Abgaben ohne Gegenleistung“ oder zumindest mal sehr
geringfügiger Gegenleistung wird von Otto Normalverbraucher
üblicher Weise als Abzocke bezeichnet. Aber welchen Begriff
haben Juristen dafür?
Wer aber ohne Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche des Kunden Waren oder Dienstleistungen erheblich überteuert verkauft, der macht sich nicht strafbar, sondern nennt sich ShoppingTV oder Jamba…
besten Dank für Deine Antwort, so ganz trifft’s leider noch nicht. „Wucher“ beinhaltet ja eine Gegenleistung, bloß völlig unangemessen und „Betrug“ ist schon wieder eine Wertung.
Ich suche das juristische Synonym für umgangssprachlich „Abzocke“, sofern es eins gibt.
Wenn das auf die ehemaligen Rundfunkgebühren abzielt: die heißen jetzt Beitrag - weil sie eben auch dann zu zahlen sind, wenn man gar keinen Fernseher/Radio hat oder die öffentlich-rechtlichen Sender meidet.
Den entscheidenden Hinweis hat allerdings TET mit seiner Hopp-oder-Top-Aussage gebracht, daß es juristisch gesehen entweder Betrug ist oder nicht relevant. Das eröffnet nun neue Perspektiven.
Es liegt ganz klar die Absicht vor, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, die preisfrage ist dabei nur noch, ob diese Absicht auch rechtswidrig ist. In diesem Fall würde §263 greifen. Schon der Versuch ist strafbar.
Wie dem auch sei, ich werde das bei dem morgigen Termin ansprechen, hege jedoch leise Zweifel, ob der beauftragte Anwalt scharf genug ist, sich mit einer großen Versicherung anzulegen, die natürlich gleich mit mehreren Anwälten auffährt. Ich bräuchte da eher einen Kriegstreiber, keinen Sozialromantiker, um es mal überspitzt zu formulieren. Ich muß auch die Mentalität berücksichtigen. Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei.
Aber das gehört nicht hierher, Dir danke ich einstweilen für Deine Beiträge
Wie dem auch sei, ich werde das bei dem morgigen Termin
ansprechen, hege jedoch leise Zweifel, ob der beauftragte
Anwalt scharf genug ist, sich mit einer großen Versicherung
anzulegen, die natürlich gleich mit mehreren Anwälten
auffährt. Ich bräuchte da eher einen Kriegstreiber, keinen
Sozialromantiker, um es mal überspitzt zu formulieren.
Nur nicht den Kopf in den Sand stecken, es gibt auch Anwälte die sich trauen gegen große Versicherungskonzerne anzutreten. Mache dem RA gleich klar, das er Pfeffer haben muss, ansonsten sollte er gleich das Mandat ablehnen, wenn er sich für nicht befähigt hält.
Mein Tip bevor die Beauftragung zur Vertretung unterzeichnet wird. lass den Passus streichen, wo Dritte den Anwalt vor Gericht vertreten dürfen. Damit wäre der RA in der Pflicht selbst in einer anderen Stadt zu reisen und den Auftrag durchzuführen. Ich bin in den vielen Jahren zur Kenntnis gelangt, dass gerade solche Vertretungen sich nicht gut in den Fall einarbeiten konnten (hier fehlt nicht nur die Zeit, sondern auch eindeutig das persönliche Gespräch mit dem Mandanten) und der Mandant dadurch oft den Fall verliert.
Vorteil: So bleibt alles in einer Hand.
Nachteil: Die Reisekosten müssen gezahlt werden (aber ohne Streichung des Passus muss der in Namen des RA beauftragte Vertretungs-RA ebenfalls bezahlt werden)
herzlichen Dank für Deine Ausführungen, ich recherchier grad noch im Internet herum und sammel Munition. Es wird also ein heisses Gespräch!
Den Auftrag hat er bereits, aber ich bringe das nochmal auf’sTablett. Ich habe nämlich die Absicht, auf versuchten Betrug zu gehen und da braucht er wirklich Pfeffer! Folglich wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, ob er sich für durchsetzungsfähig hält oder das Mandat lieber wieder abgibt. Bei dieser Gelegenheit werde ich Deinen Tipp berücksichtigen und die Beauftragung anpassen.
Nun ja, mein bisheriger Anwalt in München hat mehr als Pfeffer, wer ihm widerspricht hat schnell ein Problem, aber nun lebe ich auf dem Land, jeder kennt jeden und hier herrscht Friede, Freude, Eierkuchen. Eskalationen geht man hier aus dem Weg. Das wird sich nun entweder ändern oder zur Mandatsniederlegung kommen. Auf jeden Fall geht kein Schreiben ohne meine Freigabe nach Rücksprache raus und parallel dazu mache ich mich fachlich schlau. Sowohl im Internet als auch bei einer hotline, die mir bereits gute Argumente geliefert hat.
Anfänglich hat mich die ganze Angelegenheit geärgert, aber inzwischen sehe ich sie sportlich. Von ‚Kopf in den Sand stecken‘ kann gar keine Rede sein, mit wachsendem Vergnügen blase ich die Hörner und Trompeten. Und die Munition ist gut, nun brauche ich nur noch einen guten Schützen und einen Strategen, der die Geschütze in optimale Stellung zu bringen weiss.
Freue mich schon auf den Termin und auf sein Gesicht, wenn er mein Konzept sieht.