Begriff: Grundbuchart

Hi Ihr!

Beschäftige mich gerade einführend mit dem Thema Grundbuch und den dazugehörigen Begriffen.

Jetzt bin ich bei einem Screenshot einer Verwaltungssoftware für Grundbucheinträge auf eine Auswahl-Liste mit dem Titel „Grundbuchart“ gestoßen. Bisher dachte ich, es gäbe nur eine Art des Grundbuchs, oder liege ich da falsch?

Danke schonmal für die Hilfe!
Christoph

„Grundbuchart“ gestoßen. Bisher dachte ich, es gäbe nur eine
Art des Grundbuchs, oder liege ich da falsch?

Es gibt ein Grundbuch für Grundstücke und eines für Eigentumswohnungen. Vielleicht ist das gemeint ?

Hallo,

Es gibt ein Grundbuch für Grundstücke und eines für
Eigentumswohnungen.

Die Hälfte fehlt: es gibt das Grundbuch, das Wohnungsgrundbuch, das Erbbaugrundbuch und das Wohnungserbbaugrundbuch. So - jetzt ham wa’s. :wink:

Klugscheißerische Grüße
Renee

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Es gibt ein Grundbuch für Grundstücke und eines für
Eigentumswohnungen.

Die Hälfte fehlt: es gibt das Grundbuch, das
Wohnungsgrundbuch, das Erbbaugrundbuch und das
Wohnungserbbaugrundbuch. So - jetzt ham wa’s. :wink:

Hallöle, noch was fehlt: Das Teileigentumsgrundbuch. Das Gebäude-Grundbuch gibt es auch noch (zumindest in den neuen Bundesländern).

LG
Ina

Hi Nordlicht,

keine Ahnung. Werden die denn getrennt geführt? Ich dachte es gibt DAS Grundbuch für bel. Objekte, ob Gebäude oder Grundstücke. Aber vielleicht hast du recht. Vielleicht weiß ich bald mehr…

Bis dann
Christoph

Hi,

keine Ahnung. Werden die denn getrennt geführt? Ich dachte es
gibt DAS Grundbuch für bel. Objekte, ob Gebäude oder
Grundstücke. Aber vielleicht hast du recht. Vielleicht weiß
ich bald mehr…

Die Teileigentumsgrundbücher werden ganz genauso vom Grunbuchamt geführt. Nach dem WEG führt die Bildung von Teileigentum dazu, dass das bisherige umfassende Grundbuchblatt geschlossen wird und statt dessen für jedes Teileigentum ein eigenes Blatt eröffnet wird.

Gruß
Dea