verzeihung, aber ich habe noch eine +++verständnisfrage+++
der komplimentär ist der vollhafter, der kommanditist der mit-seinen-einlagen-haftender.
so gut, so schlecht.
nun meine frage bezieht sich auf die begriffe K. u. K. woher kommen sie und warum dem wortlaut nach irreführend; denn:
bei einer GmbH heißen die Hafter Gesellschafter.
also muessten bei einer AG, KG die Hafter Kommanditisten heissen, weil der Wortstamm Kommandit bei Kommanditgesellschaft heißt.
es scheinen nicht-deutsche Worte zu sein, aber aus welcher sprache sind diese entlehnt und was heißen die genau?
dankeschoen!
Hallo Dirk,
es scheinen nicht-deutsche Worte zu sein, aber aus welcher
sprache sind diese entlehnt und was heißen die genau?
Der Kommanditist stammt ursprünglich wie fast alles aus der (alten) Finanzsprache aus dem Italienischen. Nach dem „Petit Robert“ ist accomandita = „Einlage“ (bei einer Gesellschaft, bei einer Bank etc.) 1673 nachgewiesen.
Die Formen complémentaire (derjenige, der die Gesellschaft „ergänzt“) / commanditaire (derjenige, der eine Einlage erbringt) sind Französisch des ausgehenden 18. Jahrhunderts.
Vom commanditaire zum Kommanditisten ist der Weg dann nicht mehr weit; habe es nicht überprüft, tippe für D auf Mitte des 19. Jahrhunderts.
Die Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten ist typisch für die KG (im Gegensatz zur OHG, GbR). Von diesem Spezifikum trägt sie ihren Namen.
Beiläufig: Komplementär hat nix mit Komplimenten zu tun, deswegen bitte mit e. 
Schöne Grüße
MM
ich danke dir recht herzlich für die ausführliche darstellung der begrifflichkeiten. JETZT wende ich nicht mit Unkenntnis die Begrifflichkeiten an.
gruss dirk
Hallo,
bei einer GmbH heißen die Hafter Gesellschafter.
also muessten bei einer AG, KG die Hafter Kommanditisten
heissen, weil der Wortstamm Kommandit bei
Kommanditgesellschaft heißt.
woher die Begriffe stammen, ist ja schon geklärt. Um in die ganze Sache etwas mehr Systematik reinzubringen, noch ein paar Erklärungen:
Bei den Kapitalgesellschaften haftet nur das Vermögen der Gesellschaft für ihre Verbindlichkeiten, bei den Personengesellschaften auch das Vermögen der Vollhafter.
Die Gesellschafter der GmbH haften also gar nicht, sofern sie ihre Einlage erbracht haben. Demzufolge sind sie auch keine Hafter.
Gruß,
Christian
Gibts eine Seite im Netz zu den verschiedenen Geschäftsformen?
Danke
Tom