Kontingenz des normativen Kulturbegriffs
Hi DAL.
„Nun muss man vor der Überfülle der Konzepte und Konzeptionen
nicht kapitulieren. Das gilt im allgemeinen - denn welchem
Begriff wäre es jemals vergönnt gewesen, die Umstände der
Kontingenz abzustreifen und endgültige Gestalt zu erlangen?
Das gilt aber ebenfalls, und zwar in besonderer Weise, für den
Begriff der Kultur.[…]“
ETs zweite Kontingenzdefinition trifft in diesem Zusammenhang zu. Wie aber kann das hier gemeint sein? Es geht um den Kulturbegriff, und der kann auf zwei Arten bestimmt werden: deskriptiv (eine Kultur beschreiben) und normativ (Kriterien bestimmen, anhand derer man ermessen kann, was zur Kultur gehört und was nicht).
Im zitierten Text kann es eigentlich nur um den normativen Kulturbegriff gehen. Bei der Bestimmung kultureller Normen aber scheiden sich die Geister.
Beispiele aus der Kunst:
Gehört John Cages Musikstück „4´33“ (es besteht nur aus Stille) zur Kultur oder ist es nur Unsinn? Gehört (authentischer) Hiphop zur Kultur oder ist er Ausdruck antisozialer Aggressivität? Muss kultivierte Musik „erhebend“ sein (wie die Klassiker) oder gehört auch Speedmetal zum Kulturgut? usw.usf.
Das ist nicht so ohne weiteres eindeutig bestimmbar. Man kann gute Gründe für und wider angeben.
Insofern ist der normative Kulturbegriff nicht eindeutig abgrenzbar. D.h. er ist k o n t i n g e n t, es gibt kein Prinzip, an dem man messen kann, dass die Normen so sein müssen und nicht anders.
Chan