Die aussage von worldwidefab ist doch unbestritten. Das
Zauberwort ist „kann“. Und das sehe ich in genannten Fall als
nicht gegeben.
Von welchem genannten Fall redest du? Wie kannst du etwas beurteilen, was noch gar nicht existiert?
Ich denke, wwf sowie auch ich, haben nur die bestehenden Möglichkeiten angesprochen. Und ob etwas einen allgemeinen Bekanntheitsgrad erreicht hat, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte.
Na, dann los. Eröffne in Garmisch Deinen Laden für
Humanpädologie und vertraue auf Deine Worte. Ich eröffne dann
in zwei, drei Jahren in Flensburg ein Geschäft mit dem
gleichen Namen und beantrage Schutz nach dem Markenrecht als
Wortmarke. Was denkst Du, wem das Recht am Namen zugesprochen
wird?
Du hast sogar schon nach zwei Tagen schlechte Karten, wenn ich meinen Schriftzug im Rahmen einer Lasershow auf die Zugspitze projeziere. Das geht durch die Medien und die Vorgaben sind erfüllt.
Wobei eine Markenanmeldung billiger wäre, was aber nicht zur Debatte steht.
Hältst Du es für vorstellbar, daß ich mir für läppsche
EUR 300,- den Namen sichere, bevor er einen ausreichenden
Schutz durch seinen Bekanntheitsgrad genießt?
Mach was du willst!
Oder ist es doch
die Geschäftsidee, die aus dem Nichts einen Bekanntheitsgrad
vergleichbar dem von Coca-Cola, Miele oder Mercedes erreicht?
Zugegeben, das wird heute schwer zu realisieren sein, es sei denn, ich tausche die Zugspitze gegen den Mond. Dann habe ich einen umfassenden Schutz für alle Klassen weltweit, ohne eine Markenanmeldung getätigt zu haben.
Auch wenn es dir nicht gefällt, aber so ist die gängige Rechtsprechung.
luise