Begriff Massagepraxis: geschützt?

Ich möchte künftig energetische Wohlfühlmassagen anbieten, eine Mischung aus diversen Massagegriffen und Energeiarbeit. Darf ich als Nicht-Heilpraktiker und Nicht-Physiotherapeut den Begriff Massagepraxis benutzen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Hallo,

ich würde mal vom Gefühl her sagen, der Begriff ist nicht geschützt. Aber wissen tu ich es nicht. Vielleicht wissen das eher die Physiotherapeuten.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Binska

hallo,
ich kann dir leider keine gesicherte auskunft geben, am besten du fragst bei deinem Verband an.
Tip am Rande: „Massagepraxis“ lockt gerne die Leute an, die sich erotische Massagen erwarten.
lg Uschi

Hallo!

Sind Sie Masseurin - ich meine mit Gewerbeschein für Massage bzw. haben Sie die Befähigungsprüfung für Massage abgelegt?

Wenn ja: Kein Problem, Massagepraxis ist ein üblicher Begriff (genauso wie Massagestudio)
Wenn nein: Dann dürfen Sie das Wort Massage nicht verwenden, weil Energiearbeit ist keine Massage und Massage dürfen Sie nur mit Befähigungsprüfung anbieten.

Gut auskunft geben kann auch die WKO, aber die werden Ihnen das Selbe sagen.

LG
schielbi

Guten Abend,

soviel ich weiß meldest Du ein Gewerbe an und kannst im Bereich Wellness und Beratung ohne Probleme eine Praxis dazu eröffnen.

Ich habe noch nie davon gehört das es Probleme mit dem Begriff Massagepraxis gibt. Den Hp brauchst Du im Bereich und dem Begriff .Heilpraxis und wenn Du körperliche Leiden heilst.
Du kaönntest auch einmal an einer Heilpraktikerschule nachfragen.

Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Pamela Behnke

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Praxis für Sexualtherapie und Psychotherapie
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