Begriff patentieren

Hallo,

ich bin ganz neu hier und kenne mich auf dem Gebiet Patent kaum aus.
Deshalb meine Frage,Habe ich ein Wort,Begriff das ich schützen lassen möchte,was muss ich tun?
Wie teuer ist dies?

lg ChiiCa

Hallo ChiiCa,

Wörter oder Begriffe kannst du unter bestimmten Voraussetzungen beim Deutschen Patent- und Markenamt als deutsche Marke (d. h. gültig nur in Deutschland) registrieren lassen.

Für den einfachsten Fall einer deutschen Marke findest du im Prinzip alle Informationen und Formulare auf http://www.dpma.de/marke/anmeldung/index.html (beachte auch den Download-Link für das Merkblatt oben rechts).

Die Grundschritte sind

  1. Aktuelles Anmeldeformular ausfüllen
  2. Wiedergabe der Marke eintragen (bei Wortmarke) oder dazulegen (bei anderen Markenformen)
  3. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen schreiben und dazulegen
  4. Notwendige Anzahl von Kopien machen
  5. Unterschreiben
  6. An das DPMA schicken und rechtzeitig die Gebühren zahlen
  7. Auf Post vom DPMA warten

Wenn du eine Marke selbst anmelden möchtest, solltest du dich da einlesen. Die Anmeldeprozedur an sich ist eigentlich recht einfach gestaltet.

Unter anderem die Wahl der Marke (darf zum Beispiel ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht beschreiben), eine Recherche nach gleichen oder ähnlichen Marken (sollte man machen, das Patentamt prüft das im allgemeinen nicht, andere Markeninhaber meistens schon) und das Verfassen eines guten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (definiert, für welche Waren die Marke und/oder Dienstleistungen gelten soll) erfordern dann aber doch einige Kenntnisse und Übung.

Das heißt, du kannst eine Marke durchaus selbst anmelden, dann kostet das mindestens 290 EUR bzw. 300 EUR Amtsgebühren je nach Zahl der Warenklassen (drei sind inbegriffen, eine Gebührenliste gibt es auf der Website des DPMA auch), oder dir dabei helfen lassen.

Wenn du dazu einen Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) beauftragst, kommen eben noch Anwaltskosten dazu. Zu deren Höhe kann ich nichts sagen, die können zwischen - dem Aufwand entsprechend - ganz vernünftig bis unverschämt liegen.

Auch nicht vergessen darf man, dass das Patentamt unter Umständen Einwände erhebt, auf die geeignet reagiert werden sollte. Wenn man selbst anmeldet, ist das manchmal schwierig, weil man nicht immer sofort versteht, was gemeint ist, und selbst dann nicht weiß, was genau zu tun ist. Rechtsanwälte wissen das meiner Meinung nach leider auch nicht immer, Patentanwälte (die sind speziell dafür ausgebildet) dagegen schon.

Manche Fehler lassen sich später eventuell nicht mehr korrigieren. Dann wird die beantragte Marke nicht wie gewünscht oder gar nicht eingetragen, aber die Gebühren sind weg. Oder sie muss nachträglich wieder gelöscht werden, dann muss man sich schlimmstenfalls mit einem (manchmal teuren) Löschungsverfahren auseinandersetzen.

Also im Zweifel besser *vorher* einen Fachmann fragen. Es lassen sich Anwälte finden, die für ein paar Fragen oder eine Erstberatung keine oder nicht gleich eine hohe Rechnung schreiben.

Ich hoffe, ich konnte erst einmal weiterhelfen.

smuc