Begrifflicher Aufbau eines Gesetzbuches im Allgemeinen und §28 SGB II im Speziellen

Guten Tag liebe Community,

leider habe ich Probleme die Bedeutung „Satz“ in einem Paragrafen zuzuordnen (bzw. meine Deutung unterscheidet sich von der Deutung eines anderen). Bisher fand ich (leider) nur ein Youtube-Video welches aussagt, dass ein „Satz“ durch eine Hochzahl gekennzeichnet ist und eine „Nummer“ durch eine Ziffer in Klammern.
Im konkreten Fall geht es um den $ 28 Absatz 6 des SGB II. Dort ist von einem Satz 2 die Rede, aber es gibt keine Hochzahlen nur „Nummern“? Ich zitiere ausnahmsweise mal diesen Absatz in Gänze und würde dabei gerne die Sachen farblich (bzw. durch unterschiedliche Formatierungen) markieren, die meiner Meinung nach zusammen gehören und vielleicht kann es jemand wissend bestätigen und korrigieren:

(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1.
Schülerinnen und Schüler und
2.
Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.

Die Frage ist hier also, worauf bezieht sich die Aussage „In den Fällen des Satzes 2“. Sind das die "2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen […] " .
Im ganz konkreten Fall wird die Frage diskutiert, ob Schülerinnen und Schüler Mehraufwendungen für das Mittagessen nur an Schultagen erstattet bekommen können. Meine Deutung wäre, dass als einzige Bedingung für Schüler genannt wird, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird (also dann auch in Fällen von Internatsschülern z.B. auch Wochenenden oder Ferien berücksichtigt werden, da diese nicht jedes Wochenende nach Hause fahren).
Der Rest bezieht sich meiner Meinung nach auf Tageseinrichtungskinder…?
Jobcenter sehen das mal so, dass z.B. Ferien mitzählen, Wochenenden aber nicht (was meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich ist), manche legen nur die Schultage zu Grunde.
Die Konsequenz wäre dann ja, dass man den hilfebedürftigen Eltern dann mitteilen müsste, dass das Essen unter der Woche für sie 1 € kostet und am Wochenende (oder in den Ferien, je nachdem bei welchem Jobcenter die Eltern sind (Gleichbehandlung???) müssten sie den vollen Preis bezahlen?

Vielleicht kann jemand dazu etwas beitragen und die eine oder andere Sichtweise damit stärken.

Vielen Dank
Frank

Hallo,
wenn Sätze mit einer Hochzahl versehen sind, dann ist das ein (redaktioneller) Service des Unternehmens, das das Gesetz gedruckt hat - vorgeschrieben sind die nicht.

Du hast den Satz 2 schon gut „fett“ geschrieben - die Nr. 2 gehört zu Satz 1.
Der kursive Satz (Satz 3) bezieht sich also auf den fetten Satz davor. ME ist Satz drei eindeutig auf Tage des Schulbesuchs beschränkt. auch ist mE nicht ausgeschlossen, dass Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 zutreffen können.

Wo essen die Kinder denn, wenn keine Schule ist? gehen sie außerhalb der Schulzeiten in eine Tageseinrichtung (Hort oder so)?

Guten Morgen,

vielen Dank für die Erleuchtung. Also Satz 1 geht demnach bis zum ersten Punkt ([…]geleistet wird.) - inklusive der Nummern 1 und 2. Satz 2 ist dann der fettgedruckte usw. Dann heißt es wohl tatsächlich, dass nur Schultage für die Schüler gelten. So kann man also schon froh sein, wenn dann wenigstens die Ferientage noch übernommen werden von dem einen oder anderen Jobcenter.

Es ist ein Internat mit zwei Schulen und separater Mensa. Da es vorkommt, dass Schüler auch am Wochenende da sind und sogar in den Ferien (Internat ist durchgehend das Jahr über geöffnet) stellte sich die Frage, ob nun nur das Mittagessen unter der Woche 1 € kostet oder jedes Essen, da die erste Hauptaussage, dass es in schulischer Verantwortung geschieht für jedes Essen gilt.
Wenn nun leider die Aussage mit den Schultagen auf die Schüler zutrifft, haben Kinder in Tageseinrichtungen also keine Einschränkung? Die können dann auch am Wochenende bezuschusst werden? Wäre dann eine Idee, das Internat am Wochenende als Tageseinrichtung zu bezeichnen ? Zumindest für die bis 14-jährigen scheint mir auf dem ersten Blick ins Gesetz über Tageseinrichtungen nichts dagegen zu sprechen?

Vielen Dank,

Frank

Jetzt mal als Bürger: warum sollte die „Mehr“-Aufwendung für Essen in einem Internat bezahlt werden?
Was ist das für ein Internat? Warum können die Eltern das Kind nicht in den Ferien oder am WE nach hause holen, und dort mit der Familie versorgen (ist im Regelsatz enthalten)?

Es ist aber auch möglich, dass das Internat als Tageseinrichtung gilt - kann man mit dem Internat/der Behörde klären.

Hallo,

dies ist ein Sportinternat und es gibt Wettkämpfe, Trainingszeiten gerade vor Wettkämpfen die eine Anwesenheit an Wochenenden und oder Ferien bedingen. Wir werden nun wohl die Differenz doch von den Eltern erstatten lassen.

MFG Frank