Guten Tag liebe Community,
leider habe ich Probleme die Bedeutung „Satz“ in einem Paragrafen zuzuordnen (bzw. meine Deutung unterscheidet sich von der Deutung eines anderen). Bisher fand ich (leider) nur ein Youtube-Video welches aussagt, dass ein „Satz“ durch eine Hochzahl gekennzeichnet ist und eine „Nummer“ durch eine Ziffer in Klammern.
Im konkreten Fall geht es um den $ 28 Absatz 6 des SGB II. Dort ist von einem Satz 2 die Rede, aber es gibt keine Hochzahlen nur „Nummern“? Ich zitiere ausnahmsweise mal diesen Absatz in Gänze und würde dabei gerne die Sachen farblich (bzw. durch unterschiedliche Formatierungen) markieren, die meiner Meinung nach zusammen gehören und vielleicht kann es jemand wissend bestätigen und korrigieren:
(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1.
Schülerinnen und Schüler und
2.
Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.
Die Frage ist hier also, worauf bezieht sich die Aussage „In den Fällen des Satzes 2“. Sind das die "2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen […] " .
Im ganz konkreten Fall wird die Frage diskutiert, ob Schülerinnen und Schüler Mehraufwendungen für das Mittagessen nur an Schultagen erstattet bekommen können. Meine Deutung wäre, dass als einzige Bedingung für Schüler genannt wird, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird (also dann auch in Fällen von Internatsschülern z.B. auch Wochenenden oder Ferien berücksichtigt werden, da diese nicht jedes Wochenende nach Hause fahren).
Der Rest bezieht sich meiner Meinung nach auf Tageseinrichtungskinder…?
Jobcenter sehen das mal so, dass z.B. Ferien mitzählen, Wochenenden aber nicht (was meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich ist), manche legen nur die Schultage zu Grunde.
Die Konsequenz wäre dann ja, dass man den hilfebedürftigen Eltern dann mitteilen müsste, dass das Essen unter der Woche für sie 1 € kostet und am Wochenende (oder in den Ferien, je nachdem bei welchem Jobcenter die Eltern sind (Gleichbehandlung???) müssten sie den vollen Preis bezahlen?
Vielleicht kann jemand dazu etwas beitragen und die eine oder andere Sichtweise damit stärken.
Vielen Dank
Frank