Ich suche hier jemanden, der die Begrifflichkeit „gelegentlich“ sowie „mehr als gelegentlich“ und „nicht regelmäßig“ unter Hinweis auf Rechtssprechung erklären kann.
Kaminkehrer / Schornsteinfeger / Schlotfeger
Zum Hintergrund: Ich habe mir in mein EfH einen Holzkamin mit Scheibe einbauen lassen. Aus Zeitgründen / praktischen Gründen beheitze ich aber mein EfH überwiegend mit der Ölheizung. Jedoch nur in den kalten frostigen Wintermonaten, - also durchschnittlich alle 2 Wochenenden wird der Holzkamin benutzt.
Nun gibt es gemäß Bayerisches Kaminkehrerhandwerk folgende Paragraphen:
1.6: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „mehr als gelegentlich, - aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätten“ sind 2 Kehrungen jährlich vorzunehmen.
1.7: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „gelegnetlich benutze Feuerstätten“ sind 1 Kehrung jährlich vorzunehmen.
Wer bestimmt was „mehr als gelegnetlich“ oder „gelegtenlich“ ist.