Begrifflichkeit gelegentlich aber nicht regelmäßig

Ich suche hier jemanden, der die Begrifflichkeit „gelegentlich“ sowie „mehr als gelegentlich“ und „nicht regelmäßig“ unter Hinweis auf Rechtssprechung erklären kann.

Kaminkehrer / Schornsteinfeger / Schlotfeger

Zum Hintergrund: Ich habe mir in mein EfH einen Holzkamin mit Scheibe einbauen lassen. Aus Zeitgründen / praktischen Gründen beheitze ich aber mein EfH überwiegend mit der Ölheizung. Jedoch nur in den kalten frostigen Wintermonaten, - also durchschnittlich alle 2 Wochenenden wird der Holzkamin benutzt.

Nun gibt es gemäß Bayerisches Kaminkehrerhandwerk folgende Paragraphen:

1.6: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „mehr als gelegentlich, - aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätten“ sind 2 Kehrungen jährlich vorzunehmen.

1.7: Anzahl der jährlichen Kehrungen bei feste Bennstoffen wie Holz: „gelegnetlich benutze Feuerstätten“ sind 1 Kehrung jährlich vorzunehmen.

Wer bestimmt was „mehr als gelegnetlich“ oder „gelegtenlich“ ist.

Hallo,

Diese Vorgaben in den Vorschriften sind für Laien sehr schwer nachvollziehbar,auch teils für uns als Kaminkehrer.Man kann diese Wortfindung wie "gelegentlich,aber nicht regelmäßig usw."je nach Bedarf interpredieren.
Dies liegt im Zweifelsfall im Ermessen des zuständigen Bezirkskaminkehrermeisters.Fakt ist,daß ein Schwedenofen,der gelegentlich(vielleicht 3-4 Std.und dann aber nicht jeden Tag)geheizt wird,also in den Wintermonaten (März bis Oktober),in der Regel 1-2 mal im Jahr gekehrt wird (der Kamin).Wie gesagt,dies liegt in der Entscheidung des zuständigen Bezirkskaminkehrermeisters.Er muß die Brandsicherheit gewährleisten und entscheidet deshalb wie oft er den betreffenden Kamin reinigt.Min.1x u. max 2x im Jahr bei gelegentlich benutzten Kaminen.

Ich hoffe,ich konnte Ihr Anliegen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

S.Koziol