Begriffsbestimmung 'vorzeitige Entbindung'

Hallo zusammen,

MuSchG § 6, Abs. 1, Satz 2
„…Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen…“

Begriff Frühgeburt ist klar definiert und liegt nur vor, wenn ein Arzt diese bescheinigt, aber „vorzeitige Entbindungen“ ???

Würde sich für eine Mutter,die bei einer „normalen“ Spontangeburt, die lediglich 3 Tage vor dem vom Arzt ausgerechneten Termin niederkommt, die 8-wöchige Schutzfrist nach der Entbindung um diese 3 Tage verlängern? Oder würde man dies nicht als vorzeitige Entbindung verstehen?

LG
Andy

Hallo,
ja, wenn die Mutter durch diese vorzeitige Entbindung nicht in den Genuß der gesamten Schutzfrist, also sechs Wochen vor dem tatsächlichen Entbindungstag, kam wird die Entsprechende „Fehlzeit“ an die Schutzfrist nach der Entbindung angehängt.
Gruß
Czauderna

Hallo,

dankeschön für die Antwort.

Gilt dies auch, wenn die Mutter auf die 6-wöchige Schutzfrist vor der Geburt verzichten würde, um weiterhin zu arbeiten???

z.B. eine berufstätige Mutter kommt 2 Wochen vorzeitig nieder.

Meine damit, nutzt die Mutter die Schutzfrist, bleibt zu Hause, so bekommt sie (unterm Strich ja dann auch bei vorzeitiger Entbindung)auf alle Fälle für 6 Wochen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss.
Geht sie aber z.B. bis zur Entbidung ihrer Berufstätigkeit nach und kommt vorzeitig nieder, was wäre dann mit der Vergütung von diesen 2 Wochen? In diesem Falle, mit dem nicht erzielten Lohn??? Diese Mutter würde von Ihrem Arbeitgeber doch nur das Entgelt bis zur tatsächlichen Entbindung erhalten und von der Krankenkasse MuSch-Geld für 8 Wo nach der Entbindung. Diese Mutter hätte einen finanziellen Nachteil im Gegensatz zur Mutter, die die Schutzfrist nutzt.

Oder sehe ich das falsch???

LG
Andy

Hallo,
das ist eine gesetzliche bzw. auch arbeitsrechtliche Frage.
Bei einer normalen Schwangerschaft darf meines Erachtens während der Schutzfrist keine Schwangere arbeiten, auch nicht freiwillig.
Die Fälle, die ich kenne, dis bis zur Entbindung gearbeitet haben waren solche wo der Arbeitgeber, ja nicht einmal die Kollegen und Kolleginnen überhaupt von der Schwangerschaft wussten.
Dazu muesste man mal das Mutterschutzgesetz studieren.
Tatsache ist aber, dass in solchen Fällen die Kasse dann erst ab dem tatsächlichen Entbindungstag Mutterschaftsgeld zahlt.
Man muss aber auch hier zwischen einer Frühgeburt und einer vorzeitgen Entbindung unterscheiden.
Gruß
Czauderna

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung stellt ein bedingtes Beschäftigungsverbot dar. Die werdende Mutter kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, bis zur Entbindung arbeiten. Nicht so die Schutzfrist nach der Entbindung.

Lg
Andy

hallo,

stimmt, habe mal nachgelesen im Mutterschutzgesetz - § 3. Abs. 2 -
da steht es so drinne.

Gruß

Czauderna