ich kann den Unterschied der drei Rechtsbehelfe Beschwerde, Berufung und Revision nur schwer auseinanderhalten. Vor allem habe ich Schwierigkeiten zu verstehen, gegen welche Urteile eine Beschwerde zulässig ist, bzw. gegen welche nicht. Gibt es eigentlich einen übergeordneten Begriff, der anstatt dieser drei Begriffe verwendet werden kann und trotzdem exakt ist?
ich kann den Unterschied der drei Rechtsbehelfe Beschwerde,
Berufung und Revision nur schwer auseinanderhalten.
(Zivilrecht)
Beschwerde ist z.B. gegen Beschlüsse zu erheben.
Berufung wird gegen erstinstanzliche Urteile (AG, LG) eingelegt,
Revision gegen Berufungsurteile.
Vor allem
habe ich Schwierigkeiten zu verstehen, gegen welche Urteile
eine Beschwerde zulässig ist, bzw. gegen welche nicht.
Gegen keine.
Gibt es
eigentlich einen übergeordneten Begriff, der anstatt dieser
drei Begriffe verwendet werden kann und trotzdem exakt ist?
Also diese Begriffe sind nicht einheitlich, die sind nichteinmal innerhalb einer Rechtsordnung bei verschiedenen Verfahren einheitlich - zwischen den verschiedenen Ländern gibt es da erst recht Unterschiede in der Bezeichnung. Zum Inhaltlichen kann man da auch nichts sagen, da es einerseits sein kann, dass verschieden bezeichnete Rechtsmittel eigentlich materiell das gleiche sind oder umgekehrt. Daher müsstest du sagen, für welches Land du das wissen willst.
Also bei dir in Südtirol müsste man sich das nach italienischem Recht anschauen und, soweit vom Autonomiestatut umfasst, die entsprechende deutsche Übersetzung - da bin ich ehrlich gesagt wirklich überfragt. Ich glaube heute ist das Gerichtssystem in Südtirol ja mit dem Rest von Italien vereinheitlicht. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit gab es ja auch noch teilweise die alte österreichische Gerichtsorganisation in Südtirol, die dann irgendwie an die italienische angehängt war. Da könnte es sein, dass die Begrifflichkeiten teils italienisch und teils österreichisch waren (wäre eigentlich mal eine interessante Frage, da werde ich vielleicht selbst mal nachlesen).