Tach zusammen,
welcher freundliche Mensch kann mir einige Begriffe aus dem Bereich der Krankenversicherung erklären (möglichst mit lebensnahen Beispielen)?
Erklärung bitte für Nicht-Sozialversicherungsfachangestellte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Konrad
Erhöhter Beitragssatz: Für wen, wann und warum gültig?
Ermäßigter Beitragssatz: Für wen, wann und warum gültig?
3)Versorgungsbezüge: Was ist das ? Wer zahlt es ?
4)Umlage: Was ist das ? Was bedeutet „Erstattung 70%“ ?
Tach zusammen,
welcher freundliche Mensch kann mir einige Begriffe aus dem
Bereich der Krankenversicherung erklären (möglichst mit
lebensnahen Beispielen)?
Erklärung bitte für Nicht-Sozialversicherungsfachangestellte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Konrad
erhöhter Beitragssatz
gilt für alle krankenversicherungspflichtige, die keinen
Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben (z.B. Vertrag mit 14tägiger Kündigungsfrist.
2) Ermäßigter Beitragssatz: Für wen, wann und warum gültig?
Gilt für alle, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben wie
z.B. beschäftigte Altersruhegeldempfänger (über 65 Jahre)
3)Versorgungsbezüge: Was ist das ? Wer zahlt es ?
kurz gesagt Betriebsrenten oder Pensionen
4)Umlage: Was ist das ? Was bedeutet „Erstattung 70%“ ?
gilt für Betriebe, die relativ klein sind und Arbeiter
beschäftigen. Die Umlage wird aber auch für weibliche Arbeitnehmer gezahlt. Geleistet werden dann von dieser
Lohnausgleichskasse z.B. 70% des fortgezahlten Lohnes im
Krankheitsfalls oder für den Zuschuss zwischen Mutterschaftsgeld
und tatsächlichem Netto.
Hallo Michael,
ich will es mal versuchen… wenn mir auch nicht alles was sagt… vielleicht kannst noch sagen, in welchem Zusammenhang du es gelesen hast.
Erhöhter Beitragssatz: Für wen, wann und warum gültig?
Ermäßigter Beitragssatz: Für wen, wann und warum gültig?
3)Versorgungsbezüge: Was ist das ? Wer zahlt es ?
4)Umlage: Was ist das ? Was bedeutet „Erstattung 70%“ ?
Ich versuche mal deine Fragen global zu beantworten:
Der Beitragssatz in der GKV stellt das Verhältnis der voraussichtlichen Beitragseinnahmen zu den voraussichtlichen Aufwendungen dar. (Umlageverfahren)
Es gibt in der GKV folgende Beitragssätze:
allgemeiner Beitragssatz:
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für mindestens 6 Wochen.
ermäßigter Beitragssatz:
Kein Anspruch auf Krankengeld.
erhöhter Beitragssatz:
Krankengeldzahlung setzt vor Beginn der 6. Woche ein.
Somit ist erkennbar, dass sowohl der ermäßigte Beitragssatz, als auch der erhöhte Beitragssatz nur für Nicht-Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte zutrifft. Arbeitnehmer haben nur die Möglichkeit des allgemeinen Beitragssatzes. So lange sie in der GKV sind.
Die 70% sind mir eigentlich nur in Bezug auf Krankengeld geläufig, denn dein Krankengeld darf nicht höher sein, als 90% vom Netto bzw. 70% vom Brutto.
Versorgungsbezüge stellen im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Bezüge dar. (z.b. Rentenzahlung, Unterhaltszahlungen). Diese Bezüge können unter Umständen zur Beitragsfindung in der GKV mitherangezogen werden.
Wenn noch Fragen sind…
Dann ruhig stellen… aber vielleicht ergeben sich ja erst hierdurch welche