Hallo zusammen!
Mir hat vor einiger Zeit jemand erzählt, der Begriff „Geschäftsführer“ stamme aus den Zeiten des Dritten Reichs. Stimmt das?
Würde mich wundern, da BGB, HGB und GmbHG ja schon lange zuvor erlassen wurden.
BANDYANER
Hallo zusammen!
Mir hat vor einiger Zeit jemand erzählt, der Begriff „Geschäftsführer“ stamme aus den Zeiten des Dritten Reichs. Stimmt das?
Würde mich wundern, da BGB, HGB und GmbHG ja schon lange zuvor erlassen wurden.
BANDYANER
Mir hat vor einiger Zeit jemand erzählt, der Begriff
„Geschäftsführer“ stamme aus den Zeiten des Dritten Reichs.
Stimmt das?
In der deutschen Literatur lässt sich die Verwendung des Begriffs im heutigen Sinne im 19. Jhdt. vielfältig nachweisen, also lange vor dem Dritten Reich.
Gruss
Schorsch
Hallo zusammen!
Mir hat vor einiger Zeit jemand erzählt, der Begriff
„Geschäftsführer“ stamme aus den Zeiten des Dritten Reichs.
Stimmt das?Würde mich wundern, da BGB, HGB und GmbHG ja schon lange zuvor
erlassen wurden.
Ja das stimmt. Wenn der Führer ein Geschäft gemacht hat, war er der Geschäftsführer.
Saß er in einem Fahrzeug, war er der Fahrzeugführer.
Der Doppelgänger vom Führer war übrigens nur der Führerschein aeh. Scheinführer.
Ja das stimmt. Wenn der Führer ein Geschäft gemacht hat, war
er der Geschäftsführer.
Saß er in einem Fahrzeug, war er der Fahrzeugführer.
Der Doppelgänger vom Führer war übrigens nur der Führerschein
aeh. Scheinführer.
Bösen Gerüchten zufolge solle er ja ab und an auch mal
Vollführer gewesen sein
Gruß, Trobi
Hallo
Mir hat vor einiger Zeit jemand erzählt, der Begriff
„Geschäftsführer“ stamme aus den Zeiten des Dritten Reichs.
Stimmt das?
Mal leicht OT: Und was wäre wenn? Ich finde es immer putzig, wenn erzählt wird, dass Dinge/Begriffe „aus dem Dritten Reich stammen“, wenn sich hieraus nicht ein Bezug zu dem ergibt, was dieses Regime an wirrem Gedankengut so ausgemacht hat. Abseits von der politischen Zeit des Dritten Reichs gibt es ganz einfach auch die Jahreszahlen 1933-1945 und in den Jahren hat sich viel ereignet, wurde viel erfunden, … was nichts mit dem Gedankengut des kleinen Östereichers mit dem komischen Bärtchen zu tun hatte. Und ich würde sogar noch weitergehen, weil diese Geschichte insbesondere immer gerne in Bezug auf Gesetzgebung und Rechtsprechung als Totschlagsargument rausgekramt wird: Es gab neben durchaus auch in der Zeit ganz normale und unauffällige Gesetzgebung und Rechtsprechung, in der man kein spezifisches Nazi-Gedankengut findet, bzw. da liegen Gut und Böse oft eng beieinander. Z.B. ist es gut, dass wir bis heute eine eigene Strafverfahrensordnung für die Aburteilung von Jugendlichen haben, die den erzieherischen Gedanken in den Vordergrund stellt, auch wenn das Ding mal von den Nazis gebaut wurde. Es ist andererseits durchaus fragwürdig, ob die darin bis heute stehende Beschneidung der Rechte der Jugendlichen Im Verfahren wirklich richtig ist, …
Gruß vom Wiz