Begriffssuche?

Hi liebes Forum,

ich bin auf der suche nach einem Gesetz oder einem Prinzip:

Es besagt, dass der Staat Steuereinnahmen nicht an spezielle Ausgaben kuppeln muss.

So von wegen Kfz Steuer für Bau von Autobahnen.

Mir liegt es auf der Zunge…

Grüße
P

Für die, die es interessiert!
Bei Steuern gilt im Ggs. zu Gebühren und Beiträgen grundsätzlich das Verbot der Zweckbindung einzelner Steuern an bestimmte Staatsausgaben (Prinzip der „Non-Affektation“). Im Gegenzug kann auch der Einzelne die Steuerzahlung nicht verweigern, weil er mit der Verwendung der Steuermittel nicht einverstanden ist.