Hi liebes Forum,
ich bin auf der suche nach einem Gesetz oder einem Prinzip:
Es besagt, dass der Staat Steuereinnahmen nicht an spezielle Ausgaben kuppeln muss.
So von wegen Kfz Steuer für Bau von Autobahnen.
Mir liegt es auf der Zunge…
Grüße
P
Hi liebes Forum,
ich bin auf der suche nach einem Gesetz oder einem Prinzip:
Es besagt, dass der Staat Steuereinnahmen nicht an spezielle Ausgaben kuppeln muss.
So von wegen Kfz Steuer für Bau von Autobahnen.
Mir liegt es auf der Zunge…
Grüße
P
Für die, die es interessiert!
Bei Steuern gilt im Ggs. zu Gebühren und Beiträgen grundsätzlich das Verbot der Zweckbindung einzelner Steuern an bestimmte Staatsausgaben (Prinzip der „Non-Affektation“). Im Gegenzug kann auch der Einzelne die Steuerzahlung nicht verweigern, weil er mit der Verwendung der Steuermittel nicht einverstanden ist.