Begründung befr. Arbeitsvertr. auch schriftlich ?

Liebe Arbeitsrechtswissende,

ich habe jetzt wirklich jede Menge Internetseiten, Gesetztestexte etc. gewälzt um Klarheit zu bekommen habe abr immer noch Nebel im gehirn :-\ könnt ihr diese bitte lüften ?

Dass ein bereits mehrfach verlängerter befristeter Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf ist mir klar - ABER muss dann die Begründung für den Sachgrund auch in dem Arbeitsvertrag drinstehen (sofern es überhaupt einen Sachgrund gibt) ? Oder genügt es bei der ersten Befristung den Grund anzugeben und danach einfach immer weiter zu verlängern ?

Mein Rechtsempfinden flüstert mir ein, dass bei laufend folgender (zum beispiel 6 x) jeweils 2-jähriger Befristung (z.B. durch einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber) des Arbeitsvertrages ein ausreichend begründeter Sachgrund vorliegen MUSS (was schwierig sein dürfte wenn es Mitarbeiter mit genau dem gleichen Tätigkeitsprofil gibt die samt und sonders unbefristete Verträge haben)

UND das dieser Sachgrund in jedem der Arbeitsverträge die das Arbeitsverhältnis verlängern schriftlich und ausreichend begründet weden muss

UND das wenn entweder ein Sachgrund garnicht vorliegt ODER der Sachgrund an sich nicht genannt ist … dieses bedeuten würde dass schon der zweite Verlängerungsvertrag unwirksam gewesen wäre und damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestand…

so habe ich zumindest mal die Gesetzestexte verstanden bzw. für mich interpretiert :-\

stimmt das so ? Oder kann es wirklich sein dass auch ohne Begründung im befristeten Arbeitsvertrag dieser auch nach der 5. oder 6. Verlängerung wiederum gültig ist obwohl kein Sachgrund schriftlich genannt wurde ?

*seufzel* wäre nett wenn ihr mir das beantworten könntet

viele Grüße

H.


Hi!

Dass ein bereits mehrfach verlängerter befristeter
Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf ist mir klar - ABER muss
dann die Begründung für den Sachgrund auch in dem
Arbeitsvertrag drinstehen (sofern es überhaupt einen Sachgrund
gibt) ? Oder genügt es bei der ersten Befristung den Grund
anzugeben und danach einfach immer weiter zu verlängern ?

Selbst im ersten Arbeitsvertrag muss kein Sachgrund erwähnt werden!

Mein Rechtsempfinden flüstert mir ein, dass bei laufend
folgender (zum beispiel 6 x) jeweils 2-jähriger Befristung
(z.B. durch einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber) des
Arbeitsvertrages ein ausreichend begründeter Sachgrund
vorliegen MUSS (was schwierig sein dürfte wenn es Mitarbeiter
mit genau dem gleichen Tätigkeitsprofil gibt die samt und
sonders unbefristete Verträge haben)

Ein Sachgrund (oder auch mehrere) muss natürlich in einem solchen Fall vorliegen! Aber im Arbeitsvertrag erwähnt sein muss er nicht.

UND das dieser Sachgrund in jedem der Arbeitsverträge die das
Arbeitsverhältnis verlängern schriftlich und ausreichend
begründet weden muss

UND das wenn entweder ein Sachgrund garnicht vorliegt ODER der
Sachgrund an sich nicht genannt ist … dieses bedeuten würde
dass schon der zweite Verlängerungsvertrag unwirksam gewesen
wäre und damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestand…

Vereinfacht: Ja!

so habe ich zumindest mal die Gesetzestexte verstanden bzw.
für mich interpretiert :-\

Da steht zwar drin, dass eine Befristung schriftlich zu erfolgen hat, aber nicht, dass ein Sachgrund da rein muss!

stimmt das so ? Oder kann es wirklich sein dass auch ohne
Begründung im befristeten Arbeitsvertrag dieser auch nach der
5. oder 6. Verlängerung wiederum gültig ist obwohl kein
Sachgrund schriftlich genannt wurde ?

Ja!

LG
Guido

Hallo,

das Problem hat mich jetzt doch stark interessiert und ich habe tatsächlich auf die Schnelle ein BAG-Urteil gefunden, das eher nebenher Deine Meinung stützt:

AZ: 7 AZR 402/04, ganz unten, unter der Randnr. 26

&Tschüß

WHoepfner

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Noch ein Urteil
Hi!

AZ: 7 AZR 402/04, ganz unten, unter der Randnr. 26

Ich hatte da ein älteres im Kopf, was ich mittlerweile auch gefunden habe!
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

LG
Guido

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Liebe Arbeitsrechtswissende,

ihr habt mich jetzt schonmal beeindruckt *staun*

also muss der Sachgrund (der wiederum zwingend da sein mussm, um einen eine längere Befristung als 2 Jahre überhaupt zu ermöglichen) nicht schriftlich festgehalten sein - er muss nichtmal mündlich formuliert worden sein :frowning:

hmmmm das würde ja jedem AG wiederum Tür und tor öffnen um einen AN mit immer wiederkehrenden befristeten Arbeitsverträgen sozusagen in locker kündbarer Form zu halten - weil er sich ja das Kündigen nach ablauf der 2 Jahre sparen kann

Allerdings dachte ich dass eben dieses Aneinanderketten von befristeten Arbeitsverträgen gerade durch dieses Gesetz eingeschränkt werden sollte, indem wirklich ein Sachgrund vorliegen MUSS

Ich wundere mich über den möglichen Sachgrund, wenn in ein und derselben Abteilung 5 Mitarbeiter genau das gleiche arbeiten könnten, wovon 1 Mitarbeiter laufend 2 Jahresverträge in Serie bekäme und die anderen (später) alle sofort unbefristet eingestellt (und auch höher bezahlt bei gleicher Tätigkeit) würden

Was könnte (ausser darum zu bitten) so ein AN veranlassen um in ein unbefristetes Verhältnis übernommen zu werden? ausser sich auf (leider nicht) freiwerdende Stellen zu bewerben ?

bzw. wie könnte er argumentieren, wenn der Vertrag irgendwann mal nicht verlängert wird ?

Denn nur dann wäre es ja für ihn interessant ob nicht zufällig aus irgendeinem anderen Grund er längst ein eigentlich unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte - z.B. weil der Arbeitgeber keinen nachvollziehbaren Sachgrund nachweisen kann …

Ich denke halt, dass nach der 5. 2-jährigen Verlängerung ein AG schon wirklich wichtige Gründe anführen müsste, um diese noch begründen zu können ?? Die Auftragslage kann es nicht sein wenn er zeitgleich andere Mitarbeiter unbefristet anstellt.

*seufz* das interessiert mich wirklcih sehr - ich hoff ich nerv nicht zu sehr damit - ich selber hab lebenslänglich, kenne aber einige die eben nur so mehrfach verlängerte Zeitverträge bekommen … und mir fällt beim besten willen kein (im Gesetzestext genannter) passender Sachgrund dazu ein

Viele Grüße

H.

Klagen!
Hi!

Im Zweifel kann man da vermutlich nur klagen!

Vor Gericht muss der Arbeitgeber dann glaubhaft seinen sachlichen Grund präsentieren. Kann er das nicht, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!

Kann er das, wird vermutlich kein Folgearbeitsverhältnis mehr geschlossen.

LG
Guido

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