Liebe Arbeitsrechtswissende,
ich habe jetzt wirklich jede Menge Internetseiten, Gesetztestexte etc. gewälzt um Klarheit zu bekommen habe abr immer noch Nebel im gehirn :-\ könnt ihr diese bitte lüften ?
Dass ein bereits mehrfach verlängerter befristeter Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf ist mir klar - ABER muss dann die Begründung für den Sachgrund auch in dem Arbeitsvertrag drinstehen (sofern es überhaupt einen Sachgrund gibt) ? Oder genügt es bei der ersten Befristung den Grund anzugeben und danach einfach immer weiter zu verlängern ?
Mein Rechtsempfinden flüstert mir ein, dass bei laufend folgender (zum beispiel 6 x) jeweils 2-jähriger Befristung (z.B. durch einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber) des Arbeitsvertrages ein ausreichend begründeter Sachgrund vorliegen MUSS (was schwierig sein dürfte wenn es Mitarbeiter mit genau dem gleichen Tätigkeitsprofil gibt die samt und sonders unbefristete Verträge haben)
UND das dieser Sachgrund in jedem der Arbeitsverträge die das Arbeitsverhältnis verlängern schriftlich und ausreichend begründet weden muss
UND das wenn entweder ein Sachgrund garnicht vorliegt ODER der Sachgrund an sich nicht genannt ist … dieses bedeuten würde dass schon der zweite Verlängerungsvertrag unwirksam gewesen wäre und damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestand…
so habe ich zumindest mal die Gesetzestexte verstanden bzw. für mich interpretiert :-\
stimmt das so ? Oder kann es wirklich sein dass auch ohne Begründung im befristeten Arbeitsvertrag dieser auch nach der 5. oder 6. Verlängerung wiederum gültig ist obwohl kein Sachgrund schriftlich genannt wurde ?
*seufzel* wäre nett wenn ihr mir das beantworten könntet
viele Grüße
H.
