Wir haben uns ein Haus angeschaut und haben dem Makler unser Angebot unterbreitet, zu dem wir das Haus kaufen würden (lag unter der geforderten Summe).
Nun schreibt der Makler:
Wir sind gesetzlich verpflichtet Angebote weiterzugeben, sofern sie begründet sind und möchte eine Aufstellung, wie wir den Angebotspreis ermittelt haben?
Müssen wir ihm hier unsere persönliche Berechnung mitteilen?
Sabje
Hallo,
Ihr müsst den Makler nichts mitteilen, Ihr macht ja nicht das Angebot sonder der Makler. Ihr verhandelt ja nur den Preis. Wenn Ihr ein Auto kauft müsst ihr ja auch nicht vorlegen wie ihr den Preis berechnet habt. Wenn der Makler auf so etwas besteht, dann würde ich die Finger davon lassen.
lg
Willi
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, da hast Du vollkommen recht.
Gruß
Sabje
Hallo,
bin zwar kein Rechtsexperte, aber ihr seid verpflichtet, angaben zu machen, falls ihr von dem Objekt über andere Quelle Informationen bzw. Preise erhalten habt (direkt vom Verkäufer oder ein anderer Makler usw.).
Falls ihr eigene Berechnungen angestellt habt müsst ihr diese nicht offen legen.
Ich habe bei solchen Verhandlungen immer gesagt
A: Ich kann mir nicht mehr leisten bzw. Wir haben die Berechnung so gemacht, bis zu welcher Summe wir das Haus Finanzieren können.
B: Ich bin nicht bereit, mehr für das Objekt zu bezahlen unabhängig von irgendwelchen Berechungen.
P.S. man kann (und sollte) auch den Makler runterhandeln. es gibt keinen Festgeschriebenen Makler Satz, der genommen werden muss oder etwas dergleichen, auch angestellte Makler bekommen bei Abschluss eine Prämie.
Ich hoffe das hilft euch weiter.
MfG
H. H.