Hallo,
folgende Frage ist offen:
Muss der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung dem Mieter mitteilen, wenn er die Kaution nicht zurückzahlen wird und muss er dies begründen?
Bei Übergabe der Wohnung wurde leider kein Protokoll geführt.
2 Räume waren gänzlich ohne Bodenbelag, eine Tapete fehlte.
Der Mieter hat auf eigene Kosten Laminat verlegt und tapeziert - eigentlich sollte man meinen der Vermieter ist froh darüber - jedoch ist ihm nicht zu trauen, vielleicht findet er „Mängel“ (in dem Fall würde der Mieter das Laminat mitnehmen…). Immer schade, wenn man im „Kindergarten“ wohnt…
Wenn jemand die Frage bantworten könnte, wäre das schön.
Muss der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung dem Mieter
mitteilen, wenn er die Kaution nicht zurückzahlen wird und
muss er dies begründen?
auf jeden fall muss der vermieter die kaution abrechnen und damit in irgendeiner form darlegen, wofür er geld einbehält. allerdings muss das nicht bei der übergabe derwohnung passieren, sondern darf auch später geschehen, wenn z.b. nebenkostenabrechnungen noch offen sind etc.
beispiel: ich bin im mai '09 umgezogen. da gab es die nebenkostenabrechnung '08 noch nicht und jetzt ist erst die für '09 gekommen. vor einem jahr habe ich den großteil der kaution zurück bekommen, jetzt bekomme ich auch den rest (abzüglich der forderungen aus den rechnungen natürlich, dafür zuzüglich zinsen).