Begründung Eigenbedarf

Wenn ein Vermieter, der bisher im Ausland lebte, eine Kündigung w/Eigenbedarfs ausspricht und die damit begründet, dass er zukünftig von dieser Wohnung im Zentrum Deutschlands aus nach … sagen wir mal Belgien … pendeln wolle, weil seine Firma dorthin verlegt wird - wie sind wohl die Chancen, dass das Gericht eine Räumungsklage zulässt (ist sicher nicht der juristisch korrekte Begriff, aber der Sinn ist klar, oder)?

Hallo,

eine Eigenbedarfskündigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung als zulässig beurteilt, wenn der Eigentümer mindestens 8-10 Arbeitstage in der Wohnung ist.

Im vorliegenden Fall: Arbeitsverhältnis in der Nähe der Wohnung, Erstwohnsitz (wahrscheinlich Familie) im Ausland, könnte diese Anzahl an Tagen durchaus erreicht werden.

Insofern könnte - falls keine anderen Fehler gemacht wurden - eine Räumungsklage Erfolg haben. Aber isch bin kain Anwald!

Gruß
Nita