Hallo zusammen,
angenommen, ein Vermieter behält auch noch vier Monate nach dem Auszug der Mieter die gesamte Kaution ein…
müsste der Vermieter einen Grund nennen, warum er diese einbehält und evtl. „die Schäden“ aufzählen oder darf er das Geld „einfach so“ behalten?
Wurde beim Auszug ein Protokoll aufgesetzt, in dem Schäden dokumentiert sind? bestanden Mietschulden? darauf darf der Vermieter die Kaution anrechnen. Sonst hat er ein halbes Jahr Zeit, das Geld zurückzuzahlen. Freundlich erinnern, Zeit abwarten, Frist setzen, wenn keine Reaktion. Aber erst dann.
Sonst hat er ein halbes Jahr
Zeit, das Geld zurückzuzahlen.
nur halb richtig. denn was ist mit noch ausstehenden nebenkostenabrechnungen? wird da noch eine nachzahlung erwartet, dann kann der vermieter die kaution zumindest noch anteilig einbehalten und erst nach der letzten abrechnung zurückzahlen. kann also im dümmsten fall rund zwei jahre dauern, bis man alles zurück bekommt.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bei Auszug wurde vom Mieter ein Protokoll erstellt, das der Vermieter nicht unterschreiben wollte. Der Vermieter hat eine Mängelliste geschickt. Der Mieter hat diese Mängel nur teilweise behoben, weil die anderen nicht gerechtfertigt waren (z. B. sollten kaputte Rolläden repariert werden, Rolläden waren nicht kaputt etc.). Seitdem kam von Seiten des Vermieters nichts mehr - auch keine Rechnung etc. Es wurde aber deutlich, dass der Vermieter alles versucht hat, um den Ex-Mieter etwas „anzuhängen“, teilweise auf sehr unverschämte Art und Weise. Wenn er merkte, dass er mit einem Mangel nicht weiterkam (z. B. hat Mieter Rolläden kontrolliert), hat er den nächsten aufgezeigt, obwohl er dies nie angemahnt/aufgeschrieben hat. Im Klartext: Vermieter wird niemals freiwillig die Kaution zahlen, kann aber auch die Mängel nicht klar benennen - deshalb die Frage, ob er es muss.
- Nebenkostennachzahlungen sind nicht zu erwarten, zumindest nicht in der Höhe der Kaution.
Darf der Vermiet jetzt alles einbehalten, weil die „Mängel“ nicht beseitigt wurden oder muss er noch eine Auflistung schicken? Wie lange hat der Mieter Zeit, die Kaution einzufordern?
Hallo,
der Mieter sollte sich anwaltlich beraten lassen, offenbar sind hier M und VM unterschiedlicher Auffassung was die vorhandenen bzw nicht vorhandenen Mängel angeht. Was davon letztlich gerechtfertigt ist und was nicht, kann hier im Forum vermutlich nicht entschieden werden.
Dass es hier noch kein verbindliches Übergabeprotokoll gibt, macht die Sache nicht einfacher.
Gruß
M.