Hallo zusammen,
ein AN möchte in die zweite Lohngruppe eingestuft werden.
Diese zweite Lohngruppe unterscheidet sich von der ersten nur in Bezug auf den Wortlaut der Merkmale.
In der ersten steht:
„Ausführen von Tätigkeiten“
In der zweiten steht:
„Selbständiges ausführen von Tätigkeiten“
Die beiden Lohngruppen unterscheiden sich also nur durch das „selbständig“.
Der AN führt aber sämtliche Tätigkeiten aber schon seit mehreren Jahren selbständig aus.
Wie kann der AN seinem Chef am besten klarmachen, dass dieses „selbständig“ vorliegt und deswegen die höhere Lohngruppe gerechtfertigt ist?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU