Begrünung bei fristloser Kündigung?

Hallo an alle,

Wir gehen von einem unbefristeten Vertrag aus.

Braucht eine fristlose Kündigung eine Begründung bei:

  1. während der Probezeit

  2. nach der Probezeit, aber bevor gesetzlicher Kündigungsschutz eintritt (z.B. bei 3 Monaten Probezeit, zwischen dem 3. und 6. Monat)

  3. nach der Probezeit

Vielen Dank!

LG
Jasmin

Hallo an alle,

Hallo,

Wir gehen von einem unbefristeten Vertrag aus.

Braucht eine fristlose Kündigung eine Begründung bei:

  1. während der Probezeit

  2. nach der Probezeit, aber bevor gesetzlicher
    Kündigungsschutz eintritt (z.B. bei 3 Monaten Probezeit,
    zwischen dem 3. und 6. Monat)

  3. nach der Probezeit

In allen drei Fällen gilt § 626 BGB. Eine Begründung muß auf Verlangen des gekündigten AN schriftlich mitgeteilt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

Vielen Dank!

LG
Jasmin

&Tschüß
Wolfgang