Hallo an alle,
Wir gehen von einem unbefristeten Vertrag aus.
Braucht eine fristlose Kündigung eine Begründung bei:
-
während der Probezeit
-
nach der Probezeit, aber bevor gesetzlicher Kündigungsschutz eintritt (z.B. bei 3 Monaten Probezeit, zwischen dem 3. und 6. Monat)
-
nach der Probezeit
Vielen Dank!
LG
Jasmin
Hallo an alle,
Hallo,
Wir gehen von einem unbefristeten Vertrag aus.
Braucht eine fristlose Kündigung eine Begründung bei:
-
während der Probezeit
-
nach der Probezeit, aber bevor gesetzlicher
Kündigungsschutz eintritt (z.B. bei 3 Monaten Probezeit,
zwischen dem 3. und 6. Monat)
-
nach der Probezeit
In allen drei Fällen gilt § 626 BGB. Eine Begründung muß auf Verlangen des gekündigten AN schriftlich mitgeteilt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
Vielen Dank!
LG
Jasmin
&Tschüß
Wolfgang