Begrüßungsgeschenk

Einen guten Tag

Ich habe folgendes Problem:
Ein Hochglanzmagazin wirbt im Internet und auf ganzseitigen Anzeigen in diversen Zeitschriften für ein Abonnement und verspricht als „Begrüßungsgeschenk“ den Artikel x, der nicht so wahnsinnig wertvoll, für mich aber ganz nützlich ist. Daraufhin schließe ich ein Abo ab und erhalte als Begrüßungsgabe ohne weitere Begründung den Artikel y, der zweifellos einen ähnlichen Wert hat, für mich aber völlig nutzlos ist.
Auf e-mails reagiert der Verlag nicht und ein Einschreiben mit Rückschein wäre in meinen Augen der Sache nicht angemessen.
Frage: Ist somit überhaupt ein richtiger Abonnementsvertrag zustandegekommen?
Kann ich die weitere Abnahme des Magazins verweigern? Was mache ich mit dem nutzlosen Artikel y; zurückschicken?

Für alle Antworten dankt
Frank

Hast du in der Anzeige nicht den Text gelesen: Solange Vorrat reicht, ansonsten behalten wir uns Ersatzlieferung vor.

Also „no chance“ für dich!

gruss
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