Begünstiger Lebensversicherung

Hallo liebe Com.

Mein kürzlich verstorbener Onkel hatte eine private Renten- bzw. Lebensversicherung abgeschlossen.
In dieser bin ich als Begünstigter im Sterbefall angegeben.
Ich gehe davon aus, dass ich den Betrag versteuern muss und möchte mich rückversichern, ob das tatsächlich zutrifft?!
Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Hi

wenn du nicht der Versicherungsnehmer warst, also er die Versicherung abgeschlossen und die Prämien bezahlt hat - ja, leider ggf. sogar Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Kapitallebensversicherung
• Bei der Kapitallebensversicherung setzt sich die Versicherungsleistung aus zwei Bestandteilen zusammen. Zum einen aus dem Ansparanteil, zum anderen aus der Versicherungssumme. Der Ansparanteil unterliegt grundsätzlich der Einkommenssteuer, was jedoch im Rahmen der Gestaltung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, gelten hier abweichende Regeln.
• Auswirkungen hat der in der Kapitallebensversicherung angesparte Anteil jedoch auch in Bezug auf die Erbschaftsteuer.
• So kann die vertragliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung auch dann der Erbschaftssteuer unterliegen, wenn im Versicherungsvertrag die bezugsberechtigte Person unabhängig von ihrer Erbenstellung benannt ist. Für diesen Fall betrachtet der Gesetzgeber die Zuwendung des Bezugsrechts als Schenkung, die im Zeitpunkt des Todes besteuert wird. Der Versicherungsnehmer hätte nämlich bis zum Tod der versicherten Person das Bezugsrecht auch ändern können, oder den Versicherungsvertrag aufkündigen können. In diesem Fall hätte er die angesparten Anteile zurückerhalten. Verzichtet der Versicherungsnehmer hierauf und wendet das Bezugsrecht den Begünstigten zu, so stellt dies rechtlich eine Schenkung der bis zum Todestag angesparten Anteile dar. Diese Schenkung unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
• Auch hier ist es jedoch möglich, die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer durch Gestaltung zu vermeiden. Ist nämlich der Begünstigte gleichzeitig Versicherungsnehmer, so wäre der Verzicht auf die Kündigung des Versicherungsvertrages und die Zuwendung des Be-zugsrechts rechtlich betrachtet keine Schenkung, weil nur eine Person betroffen ist. In diesem Fall kann daher die Auszahlung der Versicherungssumme einschließlich Sparanteil nicht der Schenkungssteuer unterworfen werden.
• Nur dann, wenn ein Dritter für den Versicherungsnehmer die Beiträge einzahlt, so sind die einzelnen eingezahlten Beiträge Schenkungen an den Versicherungsnehmer. Für diese Schenkungen gilt zum einen alle zehn Jahre neu der bestehende Freibetrag, zum anderen sind im Rahmen einer Ehe gemeinsame Vorsorgeaufwendungen nicht schenkungssteuerpflichtig. Schließen also beide Ehegatten eine Kapitallebensversicherung ab, damit der überlebende Ehegatte im Notfall abgesichert ist, so sollte jeweils die begünstigte Person auch Versicherungsnehmer sein, damit auf die Versicherungssumme keine Schenkungssteuer anfällt.
• Im Unterschied zur Risikolebensversicherung sind allerdings Leistungen aus Kapitallebensversicherungen der Einkommenssteuer unterworfen. Man sollte daher sehr genau prüfen, ob nicht eine Risikolebensversicherung zur Absicherung im Einzelfall die bessere Gestaltung ist.

Entnommen aus https://www.stern.de/wirtschaft/geld/ratgeber-erbe/erben-und-steuern--was-man-bei-lebensversicherungen-beachten-muss-3373074.html

Gruß h.

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Dankeschön für die Antwort. Den Artikel hatte ich die Tage auch überflogen. Dann „freue“ ich mich überschwänglich, den Staat nächstes Jahr mit einer hohen 4-stelligen Summe zu unterstützen. Unfassbar.

ja, ist immer schade, wenn man sich bei Abschluss einer wichtigen Versicherung vorher nicht vollumfänglich informiert - hättest du die Versicherung auf ihn abgeschlossen und bezahlt, müsstest du jetzt nichts versteuern :woman_shrugging:

Du wirst es nicht glauben, ich beneide Dich (fast) drum.

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Das Problem hätte ich auch gerne -

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Wow. Wir können das gerne ausdiskutieren.
Ich habe vor ein paar Wochen einen sehr geliebten Meschen verloren.
Einmal darfst du raten, warum ich der Begünstigte bin.
Ich verzichte gern auf jeden Cent, wenn der Mensch noch leben würde.
Er hat jahrelang gegen einen fiesen Dämon namens Krebs gekämpft und den Kampf qualvoll verloren.
How dare you to write s.th. like this…?!
Und dazu werden auch noch Herzen vertelt. WIDERLICH!!!

Hallo,
es ist immer schlimm, einen lieben Menschen (warum auch immer) zu verlieren - und Krebserkrankungen sind mir nicht ungeläufig.
Du hattest eine Frage gestellt, die auch zutreffend beantwortet wurde.
Anstatt das zur Kenntnis zu nehmen und „gut ist“ musstest du selbst schreiben:

DAS ist das was mich geärgert hat und du irgendwie auch jetzt bestätigt hast.
Es klingt nach einem „Wenn schon einer stirbt und mir Geld überlässt, will ich auch alles haben“. Dein Problem scheint nach deiner Äußerung weniger darin zu liegen, jemanden verloren zu haben, sondern von dem überlassenen Geld Steuern zahlen zu müssen. (Zumindest kam das so rüber - wenn es nicht so ist, bitte ich um Entschuldigung)

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Hab das hier zufällig mit verfolgt:
Die Geschichte geht mich ja nix an, aber wenn ihrer Meinung nach des Rätsels Lösung bereits offeriert wurde, warum schreiben Sie dann noch:

Blockquote
hawethie

Das Problem hätte ich auch gerne -

(Sie haben absolut nichts zur Lösung des Problems beigetragen, aber müssen diesen Beitrag unbedingt „leisten“)
Wenn ich mir dir Geschichte von anon55655176 durchlese, den Verlust etc. pp. , dann ist seine/ihre Reaktion nur menschlich und ihr: …Das Problem… absolut fehl am Platz.
Und wie kommen Sie überhaupt auf den Gedanken, dass Ihm/Ihr Geld wichtiger ist als ein Menschenleben? So kann man Ihren Vorwurf jedenfalls deuten.

Sie sollten dringend an Ihrem Respekt anderen Menschen gegenüber arbeiten.

In diesem Sinne

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