Begünstigter einer Lebensversicherung-wer zahlt die Beerdigung

Hallo, mein Vater ist vertorben und ich bin -Alleinerbe. Allerdings hat mein Vater seine Lebensversicherung auf meinen Sohn als Begünstigten eingetragen.
Die LV wurde nun auf das Konto meines sohnes ausgezahlt. Mein Sohn meint nun, dass er das Geld behalten kann und davon nicht die Beerdigungskosten gezahlt werden. Was denkt ihr darüber ? Und muss er das Geld versteuern?
Danke für eure Hilfe

Hallo, diese Frage könnte man eher beantworten wenn man wüsste, wer wieviel bekommen hat.

Moin,

es ist guter Brauch, die Beerdigung aus der Erbmasse zu bezahlen. Das weiß man aus Fällen, wo sich zunnächst kein Zahlungswilliger gefunden hat und die Gemeinde in Vorleistung gehen musste, die holt sich dann das Geld von dem resp. den Erben.

Die Lebensversicherung ist kein Erbteil, sondern ein Vermächtnis und hat mit der Beerdigung nichts zu tun.

Gruß
Ralf

Im Rahmen der Bestattungs- und Kostentragungspflicht, bist Du zu nächstmal der/die Zahlungspflichtige.
Erst wenn das Erbe diese Kosten nicht deckt, kannste versuchen Deinen Sohn mit zur Kasse bitten.
Dazu kommt ja auch noch, dass das keine bundesweite sondern landesweite Regelung ist, mitunter ist es sogar eine Landkreis und Städteregelung.
ramses90

Moin,

das kümmert den, der in Vorleistung gegangen ist, kein bisschen, der hält sich an die Erben und fragt nicht, woher die das Geld nehmen.

Aber fragen kann der Vater den Sohn natürlich.

Gruß
Ralf

Das ist rechtlich völlig korrekt.
Die LV gehört nicht zum Erbe und dein Sohn ist auch nicht für die Kosten der Bestattung zahlungspflichtig, da Du noch da bist und vorrangig eintreten musst. Es gibt eine Reihenfolge wer gesetzlich verpflichtet ist die Bestattungskosten zu tragen. Wenn die Eltern schon tot sind, dann käme das Kind (Du) als nächstes dran,

Darf man nicht annehmen dein Vater hat noch irgendwas von Wert hinterlassen was Du geerbt hast ? Davon kannst und musst du das zahlen

Die LV muss nicht versteuert werden.

MfG
duck313

2 Like

Der nächste Verwandte des Verstorbenen ist für die Kosten der Bestattung - und alle weiteren Kosten, die nun anstehen, zuständig.
Sollte die Erbmasse nicht ausreichen oder sind die Schulden zu hoch, ist es auch möglich das Erbe abzulehnen. Man hat dazu sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls Zeit. Dazu gehst Du zum Amtsgericht und zahlst ca. 30 Euro. Das wars dann. Haben wir bei Schwiegermutter gemacht.

1 Like

Für die Beerdigungskosten ist der Alleinerbe zuständig.
Bei einer Lebensversicherung kann man jeden X-Beliebigen Menschen eintragen, dem das Geld im Todesfall zusteht. Eine Verbindlichkeit daraus entsteht nicht, dass er dann für die Beerdigungskosten eintreten muss.