Begünstigung durch Falschaussage?

Hi
ist es möglich, eine Begünstigung gem. § 257 StGB durch Falschaussage zu begehen?

folgender Fall:

A will durch Prozessbetrug einen Vermögensvorteil erlangen. Dazu reicht er gefälschte Beweise ein und zur Bekräftigung seiner Aussage stiftet er B dazu an zu seinen Gunsten falsch auszusagen.

Jetzt meine Frage unabhängig zu den Aussagedelikten: Begeht B durch die Falschaussage auch eine Begünstigung des A? Ich finde dazu irgendwie nichts, weder in Lehrbüchern noch im Kommentar.

vielen Dank
Raoul

Servus!

Jetzt meine Frage unabhängig zu den Aussagedelikten: Begeht B
durch die Falschaussage auch eine Begünstigung des A? Ich
finde dazu irgendwie nichts, weder in Lehrbüchern noch im
Kommentar.

Bei meinem Tröndle ist es Randnummer 15. Die Tat des A ist doch im Zeitpunkt der Aussage des B noch nicht beendet. Also ist B zumindest Gehilfe, wenn nicht gar Mittäter des A und strafbar nach § 263!

ersteinmal vielen Dank!
Aber in Tröndle/Fischer § 257 Rn. 4 heißt es: „Die Vortat muss begangen, dh mindestens in mit Strafe bedrohter Form vorbereitet oder versucht sein. Im Stadium des noch nicht beendeten Versuchs […] ist nach hM sowohl Beihilfe als auch Begünstigung möglich“

ist mit Einreichen der falschen Beweise nicht schon „in mit Strafe bedrohter Form vorbereitet oder versucht“? Und wenn ja, ist dann das Falschaussagen des Zeugen ein „Hilfe leisten“ iSd 257?

vielen Dank

Raoul

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