Liebe ExpertInnen,
ein Ehemann hat als Alleinverdiener eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die demnächst fällig wird. Er lebt inzwischen von seiner Ehefrau getrennt und ist der Meinung, er habe die LV allein bezahlt, deswegen stehe sie ihm auch allein zu. Mir geht’s jetzt nicht um die rechtliche Würdigung, sondern nur um die Frage, ob die anteilige Auszahlung an beide Ehegatten im Vertrag festgeschrieben werden kann. Das wäre auch nicht einfach zu erreichen, aber zumindest billiger als eine Klage, auch wenn sie noch so viel Aussicht auf Erfolg hätte. Wer weiß was?
Danke für jede Antwort!
Hallo drambeldier,
er ist also Versicherungsnehmer und versicherte Person. Somit stehet Sie ihm auch allein zu. Wenigstens von der Versicherungsseite her. Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer/versicherte Person die Verwendung bei Auszahlung festlegen. Er verfügt, das die Auszahlung bei Ablauf zu je 50% an seine Ex und Ihn geht. Ich sehe da nicht das Problem. Wo siehst du es??
Fragend
Martin
Hi Martin,
das ist kein Problem, sondern Nichtwissen meinerseits. Die Ehefrau ist Begünstigte für den Todesfall, für den Erlebensfall ist wohl nichts geregelt worden. Ich wollte einfach wissen, ob es üblich oder möglich ist, solche Festlegungen zur Auszahlung als Bestandteil des Versicherungsvertrages zu verfügen.
Gruß+Dank
Ralf
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Hallo Ralf,
die Regelung für den Erlebensfall kannst du wiederruflich machen, d. h. das der Versicherungsnehmer/Versicherte Person das Einverständnis der berechtigten Person nicht braucht um eine Veränderung herbei zu führen. Bei einer unwiederruflichen Bezugsberechtigung geht eine Änderung nur mit dem Einverständnis der bezugsberechtigten Person.
Gruß
Martin
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Besternten Dank + Gruß (owT)
Hllo,
ich verstehe Deine Frage so, dass Du wissen willst, ob man („in guten Zeiten“) sicher stellen kann, dass nur an beide gemeinsam ausgezahlt werden kann.
Ja, das geht! Das kann man sogar in „schlechten“ Zeiten vereinbaren. Z. B.: ab Trennung zahlen beide Ehepartenr den monatlichen Beitrag gemeinsam zu je 1/2, die Auszahlung erfolgt bei Ablauf der Versicherung unwiderruflich an beide gemeinsam." Eine Lebensversicherung ist im Scheidungsfall Zugewinn- Ausgleichspflichtig. Der (in der Regel die) Ausgleichsberechtigte verliert dann die interessanten Schlussgewinnanteile. Über die o.a. Regelung ist eine „gerechte“ Aufteilung möglich, aber nur im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer.
Ingeborg
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